WIK verzichtet auf Klage gegen Ergebnis der Kommunalwahl in Kelsterbach

Trotz erheblicher Zweifel am Zustandekommen des Kommunalwahlergebnisses in der Stadt Kelsterbach verzichtet die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) auf die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung auf der Basis des von der Stadt veröffentlichten Ergebnisses ist damit rechtskräftig geworden. Aus Sicht der WIK war die Ablehnung eines Wahlprüfungsausschusses durch die Mehrheit der Stadtverordneten ein gravierender Fehler.

Bei der Kommunalwahl am 6. März ist es eindeutig zu Wahlrechtsverstößen gekommen:

  • bei der Post sind in größerem Umfang Wahlbenachrichtigungen verloren gegangen,
  • eine SPD-Kandidatin hat im Auftrag der Stadt Wahlbenachrichtigungen verteilt,
  • es ist zu Urkundenfälschungen bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen gekommen.

Außerdem sind zusätzlich besondere Auffälligkeiten aufgetreten:

  • das extrem hohe Briefwahlergebnis der LUB im Verhältnis zu deren wenigen Listenstimmen ist außerhalb aller bisherigen Wahlerfahrungen,
  • die Zweifel an der Echtheit von Unterschriften bei den vom Wahlleiter gezogenen Stichproben bei den Briefwählern konnten nicht alle ausgeräumt werden,
  • die vom Wahlleiter veranlasste Stichprobe bei den Unterschriften der Briefwähler hat nur weniger als 2% der Briefwähler umfasst – nämlich lediglich 30 Stichproben bei insgesamt 1941 Briefwählern – das ist viel zu wenig für eine belastbare Kontrolle,
  • bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen über das Internet fehlen auch nach der Einschätzung des Wahlleiters erforderliche Kontrollmöglichkeiten.

Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung reicht es nach der geltenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aber nicht aus, dass Wahlrechtsverstöße vorliegen bzw. dass Zweifel am ordentlichen Verlauf der Wahl bestehen.

Die Zahl der nachgewiesenen Wahlrechtsverstöße muss zusätzlich so viele abgegebene Stimmen betreffen, dass eine Verschiebung der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung möglich ist. Dieser Nachweis ist nach Auffassung der WIK auf der Basis der vorliegenden lückenhaften Erkenntnisse aber leider noch nicht möglich, so dass eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

Um den noch offenen Fragen weiter nachzugehen und zum Beispiel eine erweiterte Stichprobe bei den Unterschriften der Briefwähler vorzunehmen, hatte die WIK in der Stadtverordnetenversammlung am 25. April die Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch mit 19 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt – was sich in der Rückschau nach Ansicht der WIK als gravierender Fehler erweist. Andere Fraktionen – vor allem SPD und LUB, aber auch Teile der CDU – waren an der Aufklärung der noch offenen Fragen hinsichtlich des Wahlergebnisses in Kelsterbach sichtlich nicht interessiert. Parteitaktische Motive haben die Chance einer internen Aufklärung vertan.

Wir dokumentieren die Stellungnahme des Wahlleiters in voller Länge.