Archiv der Kategorie: Presse

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Bürgermeister Ockel (SPD) nimmt das Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsberuhigung nicht ernst

Kelsterbach wächst. Dreitausend Neubürger*innen bedeuten aber auch mehr PKWs auf den Straßen der Stadt. Das hat Konsequenzen: der Verkehr hat spürbar zugenommen und der Druck auf der Straße steigt, vor allem zu Stoßzeiten. Dass die Zunahme der Bevölkerung auch Konsequenzen für die Infrastruktur hat, diese Erkenntnis scheint im Rathaus noch nicht angekommen zu sein.

Zunehmend beklagen Anwohner*innen rüpelhaftes Verhalten, zugeparkte Straßen, Gehwege und Zebrastreifen und immer mehr Geschwindigkeitsüberschreitungen und Raser – nicht nur auf größeren Straßen, sondern auch in verkehrsberuhigten Bereichen und Wohngebieten. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg weiterlesen

WIK kritisiert Baustellenplanung für Lärmschutzwand

Wie schon auf der Nordseite der Bahnlinie, wird nun auf der Südseite eine Lärmschutzwand aufgestellt.

Nachdem schon vor Monaten der natürliche Lärmschutz – die dichte Hecke – an der Bahnstraße gerodet worden war, hat die Bahn mit den Arbeiten für die neue Lärmschutzwand begonnen. Und wiedermal kann man als Kelsterbacher nur den Kopf schütteln. Für fast ein halbes Jahr wird den Anwohnerinnen und Anwohner zugemutet, die Bahnstraße weder zum Parken noch zum Befahren in beide Richtungen zu nutzen: Direkt hinter der alten Mörfelder Straße prangt ein Einbahnstraßenschild.

Christian Hufgard, der die Bahnstraße auf dem Weg zur Arbeit regelmäßig mit dem Fahrrad passiert, ist empört: „Ich frage mich, wer hier die Planung durchführt – oder genehmigt? WIK kritisiert Baustellenplanung für Lärmschutzwand weiterlesen

Wieviel Glyphosat ist in Kelsterbach im Umlauf?

142.773 Unterschriften gegen Glyphosat: Übergabe an das Landwirtschaftsministerium im Mai 2016 (Foto: BUND Bundesverband)

Bereits seit einigen Monaten fragt die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) immer wieder bei der Stadt nach, wieviel des mutmaßlich krebserregenden Glyphosats in und um Kelsterbach zum Einsatz gekommen ist. Die Antworten die wir von der Stadt bekommen sind allerdings alles andere als befriedigend. Wieviel Glyphosat ist in Kelsterbach im Umlauf? weiterlesen

Stadtradeln – Aktionismus statt lösungsorientiertem Handeln

Außer wohlfeilen Worten habe Kelsterbach für Radfahrer nicht viel zu bieten, kritisiert die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK). Daran werde auch das Stadtradeln 2018 nichts ändern. Der Aufruf zur Teilnahme sei purer Aktionismus, dabei gäbe es sehr viel zu tun. Dies werde auch durch die Radfahrkonzepte der Stadt belegt.

„Es ist höchste Zeit, mit Hochdruck die in mehreren Auflagen des Konzepts dokumentieren Mängel zu beheben. So wird Radfahren in Kelsterbach attraktiver und nicht dadurch, dass mehr Werbung dafür gemacht wird.“, erläutert Christian Hufgard, Stadtverordneter der WIK, die Kritik. Hufgard ist aktiver Radfahrer und fährt auch gerne mit dem Rad zur Arbeit nach Raunheim.

Als 2017 Kelsterbach das erste Mal am Stadtradeln teilnahm war die Resonanz überschaubar. Gerade mal 27 Personen hatten sich dafür gemeldet. Für die WIK ist der Grund dafür klar: Radfahren sei in kaum einer Kommune so unattraktiv wie in Kelsterbach. Im Fahrradklima-Test des ADFC, der vom Deutschen Bundestag gefördert wird, belegte Kelsterbach Platz 287 von 364 im Vergleich mit ähnlich großen Städten.

„Solange bei der Planung immer das Auto höchste Priorität geniesst wird Kelsterbach eine Autofahrer-Stadt bleiben. Wer etwas daran ändert will, muss einfach anders planen, als dies in den letzten Jahrzehnten passiert ist.“, so Hufgard weiter.

Antrag freies WLAN beim „Sommerfest der neuen Mitte“

Die WIK-Fraktion hat mit Datum vom 09.04.2017 folgenden Antrag gestellt:

Für das „Sommerfest der neuen Mitte“ am 9. Juni 2018 wird den Besuchern ein freies WLAN zur Verfügung gestellt. Da vor dem Tegut bereits ein Freifunk-Access-Point die Fläche versorgt bietet es sich an, auf der vorhandenen Freifunk-Infrastruktur aufzusetzen. Um eine ausreichende Bandbreite sicherzustellen, ist die Anmietung und Nutzung einer eigenen Internet-Leitung bzw. die Nutzung vorhandener städtischer Leitungen zu prüfen.

Begründung

Kelsterbach will „Smart City“ werden. Hierfür ist ein frei zugängliches WLAN eine Grundvoraussetzung. Beim letzten Altstadtfest wurde das adhoc von Freifunkern zur Verfügung gestellte WLAN intensiv genutzt. Bei der Einweihungsfeier der „neuen Mitte“ wurde das Freifunk-Netz ebenfalls gut angenommen. Allerdings ist ein einzelner Access-Point für die Fläche knapp bemessen und die zur Verfügung stehende Bandbreite ist auch relativ gering.

Von Seiten der Freifunker wurde signalisiert, dass sie der Stadt bei der Installation helfen und auch Hardware kostenfrei zur Verfügung zur Verfügung stellen werden.

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.04.2018 mit 17 Nein-Stimmen, bei 7 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen, abgelehnt. Durch unseren Antrag sah sich Bürgermeister Ockel veranlasst, außerparlamentarisch eine Lösung für das WLAN auf dem Sandhügelplatz zu finden. Unserem Antrag wollte die große Koalition aus SPD und CDU aber trotzdem nicht zustimmen.

Bei den Baumbesetzern im Treburer Oberwald

WIK unterstützt Solidaritätskonzert am 25.03.2018 mit einer Spende

Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main e. V. macht am 25. März 2018 um 14.00 Uhr ein Solidaritätskonzert mit Bodo Kolbe, Ralf Baitinger und Bernd Pirner unplugged für die jungen Baumbesetzer im Treburer Oberwald,

Die Aktivisten halten dort bei großer Kälte seit Anfang Januar 2018 Bäume besetzt, um gegen die geplante Abholzung von ca. 10 Hektar Bannwald für den zusätzlichen Autobahnanschluss zum Terminal 3 in der Gemarkung Neu-Isenburg bei Zeppelinheim zu protestieren.

Sie werden von vielen Gruppen und Organisationen aus der Region unterstützt. Auch die Wählerinitiative Kelsterbach beteiligt sich mit einer Spende an der Finanzierung der Aktion.

Hinweise für Besucher der Veranstaltung:

Mit der Bahn (S7): Bahnhof Zeppelinheim aussteigen, durch die Unterführung auf die Kirschschneise, nach 200 Metern links auf unbefahrene Straße, etwa 800 Meter bis zum Veranstaltungsort.

Grundsätzlich gilt für Anreisende mit dem Auto: nicht in den Wald fahren, sondern auf den öffentlichen Parkmöglichkeiten oder Zufahrtsstraßen parken!!!

Mit dem Auto von Norden: Über A 5, Ausfahrt Zeppelinheim/Cargo-City-Süd, Richtung Zeppelinheim, Parkmöglichkeiten erste Straße links (Zufahrt zur ehemalige Recreation Area) und/oder am Bahnhof Zeppelinheim, dann zu Fuß weiter wie ab dem Bahnhof Zeppelinheim.

Mit dem Auto von Süden: nach Mörfelden-Walldorf in den Stadtteil Walldorf und dort in das Gewerbegebiet Nord fahren, dort bitte parken. Von der Nordendstraße 86 über die stillgelegten Bahngleise, dann durch die Bahnunterführung, dann links an der Autobahn A 5 entlang, der Weg schwenkt nach ca. 1,2 km nach halbrechts weg zum Veranstaltungsort und den Baumbesetzern. Bitte auch die Hinweisschilder beachten.

Bei den Baumbesetzern im Treburer Oberwald – SOLIDARITÄTSKONZERT am 25.03.2018

Beginn: 25. März 2018 14:00 Uhr

Veranstaltungsort: Wald bei Zeppelinheim

WIK kritisiert Ausfall der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar

Ohne jede Erklärung wurde von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass die für den 5. Februar geplante Sitzung des Stadtparlaments entfällt. Erst auf Nachfrage wurde den Stadtverordneten mitgeteilt, dass dies von der Stadtverordnetenvorsteherin „in Benehmen“ mit Herrn Bürgermeister Ockel entschieden  worden sei. Christian Hufgard, Mitglied der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK), kritisiert das Streichen der Sitzung scharf:

„Ein Mangel an Themen kann es nicht sein, weshalb die Sitzung ausfällt. Es wurden drei Anträge fristgerecht eingereicht und diverse Anfragen warten auf ihre Beantwortung. Alleine von uns wurden ein Antrag und drei Anfragen gestellt. Vor allem der Legionellen-Befallen im Lehrschwimmbecken der Karl-Treutel-Schule bedarf dringender Erklärung. Hier geht es um die Gesundheit unserer Kinder!“

In drei Anfragen möchte die WIK Informationen zum Einsatz von Glyphosat in Kelsterbach insbesondere in der Nähe von Spielplätze, zu den Kosten der häufigen Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Unterführung in der Stadtmitte und zum Mitte Dezember festgestellten Legionellenbefall im Lehrschwimmbecken erhalten. Im Rahmen des gestellten Antrags soll geprüft werden, ob eine transparente Darstellung des städtischen Haushalts auf haushaltsdaten.de möglich ist.

„Das Stadtparlament ist für uns mehr als ein Ort, in dem von SPD und CDU die von der Verwaltung eingebrachten Anträge abgenickt werden. Es ist ein Ort der Debatte über die Zukunft unserer Stadt.“, so Hufgard weiter. „Wir würden auch sehr gerne über die chaotische Verkehrssituation in der Stadtmitte sprechen oder die aus unserer Sicht mangelhafte Planung des Kreisels an der Mörfelder Straße. Neben unserer Stellungnahme liegt auch eine vom Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club vor, über die dringend diskutiert werden sollte. Sonst ist es auch zu spät und es muss für viel Geld nachgebessert werden.“

Die Anträge und Anfragen der WIK

Kein Platz für Fußgänger

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Gestaltung der neuen Stadtmitte

Es ist bekannt, dass sich die Wählerinitiative Kelsterbach bereits in der Planungsphase für einen Platz ohne Parkplätze und auch für den Erhalt der großen alten Bäume einsetzte. Das hätte ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Wir hatten uns damals für einen urbanen Platz mir hoher Aufenthaltsqualität ausgesprochen, der eine richtige „Neue Mitte“ hätte werden können.

Die Mehrheitsverhältnisse in Kelsterbach entschieden anders und so wurde es umgesetzt. Als im Sommer letzten Jahres die Detailplanungen für den Sandhügelplatz vorgestellt wurden, fragten wir nach, wie es mit den Wegen und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger gemacht wird. Damals erklärte Bürgermeister Ockel, dies sei noch nicht konkret geplant und werde rechtzeitig geschehen. Anfang 2017 fragten wir erneut beim Bürgermeister nach. Darauf erhielten wir keine Antwort.

Zuletzt haben wir im Parlament beantragt das Thema Nahmobilität, also die Mobilität zu Fuß und mit dem Rad, systematisch und strategisch anzugehen und dafür im Haushalt Mittel bereit zu stellen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt mit dem Hinweis, es werde bereits genug getan.

Die „neue Mitte“ ist seit wenigen Wochen eröffnet. Zeitgleich mit der Eröffnung wurde der letzte Zebrastreifen in Höhe der Friedensstraße entfernt. Viele Schulkinder der Karl-Treutel-Schule müssen auf ihrem Schulweg die Mörfelder Straße überqueren. Dafür gab es früher eine Fußgängerampel. Für die Grundschulkinder, gerade die Kleinsten, bedeutet die Überquerung der Straße Stress und Unsicherheit.

Viele Eltern beschwerten sich bei der Stadt über den fehlenden sicheren Fußgängerüberweg und erhielten daraufhin von der Verwaltung folgende Stellungnahme:

„Für die Schüler der Karl-Treutel-Schule (Schulweg) wird in der Mörfelder Straße zwischen Rathaus und Friedensstraße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) eingerichtet, der natürlich auch von anderen Fußgängern genutzt werden kann.
In Tempo 30 Zonen und Straßen werden gem. Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Fußgängerquerungshilfen (Zebrastreifen) eingerichtet. Die dort vorgenommene Verkehrszählung bestätigt diese Verfahrensweise. Der betreffende Bereich der Mörfelder Straße wurde extra auch zusätzlich aufgepflastert , sodass dem Autofahrer signalisiert wird, dass er sich hier besonderes rücksichtsvoll und aufmerksam zu verhalten hat. Dies ist Standard in der Verkehrsplanung.“

Die Antwort der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend:

1.

Der „provisorische Zebrastreifen“ in Höhe der Friedensstraße wurde erst nach einigen Wochen und heftigen Protesten von Eltern und Karl-Treutel-Schule angelegt. Es ist allerdings häufig zu beobachten, dass parkende Autos nicht den Schutzabstand einhalten. Die Sicherheit des Zebrastreifens könnte noch verbessert werden, z.B. eine Fahrbahnverengung und/oder zusätzliche Markierungen. Zudem ist der Standort zu weit von der neuen Stadtmitte entfernt. Fußgängerinnen rund um den Sandhügelplatz haben nichts davon.

2.

Die Aussage, dass es in Tempo 30-Zonen „grundsätzlich“ keine Zebrastreifen gibt, wurde mehrfach von Amtsträgern vorgebracht. Oft gefolgt von einem Appell an alle Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsvoll zu verhalten. Derartige Moralisierungen sind völlig fehl am Platz, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Professionelle Verkehrsplanung geht selbstverständlich von realen Voraussetzungen und Gegebenheiten aus und nicht von einem frommen Wunsch, einem idealisierten Zustand, in dem sich alle an die Regeln hielten.

Der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist mehr als ärgerlich. Denn in der STVO steht nichts über die Kriterien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die hierfür ausschlaggebenden „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sollten auch in der städtischen Verwaltung bekannt sein. Diese Richtlinien bieten hinlängliche Möglichkeiten bei Bedarf eben doch Fußgängerwege, auch in Tempo 30-Zonen, einzurichten.

3.

Es wird nichts darüber ausgesagt, auf welche Verkehrszählung sich die Verwaltung bezieht, oder wann diese stattgefunden haben soll. Die letzte bekannte Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahr 2015 und war ein Teil des Bebauungsplanverfahrens zum Sandhügelplatz (VKT GmbH, Fachgutachten Verkehr Bebauungsplan „Neue Mitte / Sandhügelplatz“ in Kelsterbach, 25.02.2015). Dieses Verkehrsgutachten bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzungen. Aussagen über die Nutzung durch Fußgänger sind hier nicht zu finden. Dennoch gibt es Prognosen zum Autoverkehr nach Eröffnung der neuen Stadtmitte. Diese Zahlen geben unseres Erachtens genug Anlass um Fußgängerüberwege nach der R-FGÜ einzurichten.

4.

Die Bezugnahme auf den „Standard in der Verkehrsplanung“ ist hier in Kelsterbach äußerst fragwürdig. Denn von Standards sind wir meilenweit entfernt.

a) Der „Knick“ in der Mörfelder Straße am Beginn des Platzes war extrem gefährlich. Er liegt mitten auf der Kuppe zur Rampe in die Unterführung und ist jetzt – nach der Verbesserung –von der Unterführung kommend besser zu erkennen. Vom Sandhügelplatz aus ist er nach wie vor erst im letzten Moment zu sehen. Der Radfahrstreifen in der Unterführung (der ohnehin seit jeher viel zu schmal ist und jeder Regel widerspricht) wurde in Höhe des „Knicks“ nach einigen Wochen nachgebessert. Das war so schlecht und regelwidrig ausgeführt, dass es jedem erfahrenen Verkehrsplaner von vorneherein hätte klar sein müssen, dass das so nicht geht.

b) Vor dem Ems-Hochhaus sind vier Parkplätze auf voller Breite eingerichtet und ausgewiesen. Weder links noch rechts gibt es einen Gehweg. Fußgänger müssen sich zwischen den Autos hindurchzwängen.

c) Auch gegenüber gibt es keinen richtigen Gehweg. Dort sind Fahrradständer angeordnet, direkt daran schließt sich der Parkplatz Sandhügelplatz an. In diesem Bereich ist zwar Tempo 10 angeordnet, aber wo soll man denn laufen: auf der Fahrbahn?

d) Der Gehweg in der Sandhügelstraße vor der neu eröffneten Tagespflege ist viel zu schmal, an der engsten Stelle keine 80cm breit. Dazu ist er teilweise uneben. Durch neu aufgestellte Schilder und Lüftungsschächte verringert sich die lichte Breite nochmals. Bereits seit zwei Jahrzehnten wird von einer Mindestbreite von 2,50 m ausgegangen, damit Bequemlichkeit und Annehmlichkeit für alle NutzerInnen (nebeneinander, mit Taschen, mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, kleine Kinder mit dem Rad – hier gemäß STVO) gewährleistet ist. Im innerstädtischen Bereich sind regelmäßig erhebliche Mehrbreiten einzuplanen. Auch diese Richtlinien müssten den Planern bekannt sein (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA (R 2); Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG (R 2)).

e) Der Gehweg an der Rückseite des Gebäudes in der Weingärtenstraße ist ebenfalls viel zu schmal. Nur etwa 1,20 m breit. Auch dieser Gehweg wird notorisch zugeparkt

f) Kurz nach der Eröffnung des Sandhügelplatzes waren sämtliche verfügbaren Flächen und das Blindenleitsystem ständig zugeparkt. Hektisch mussten weitere Pflanzkübel nachbestellt werden. Doch weiterhin werden Gehwege, auch von Zulieferern, zugestellt. Dieses Verhalten war und ist vorhersehbar, wird es doch durch niveaugleiche Flächen und fehlende Farbkontraste geradezu heraufbeschworen. Die nun nachträglich erfolgte Einführung eines Halteverbotes in der Sandhügelstraße zeigt, wie wenig vorausschauend gedacht wird. Schlimmer noch: seitdem ist zu beobachten, dass Kurzzeitparker vermehrt den Gehweg blockieren (um wegen des Parkverbotes die Straße maximal freizuhalten). Wir gehen davon aus, dass auch das absolute Halteverbot in Kürze wieder geändert werden muss, weil es der anliegenden Tagespflegeeinrichtung kaum zuzumuten ist, dass BesucherInnen nicht einmal zum Ein- und Aussteigen anhalten dürfen. Auch Kurzbesucher der Sparkasse scheren sich nicht darum.

g) Der gesamte Platzbereich ist in einem einheitlichen Grau gehalten. Die Parkmarkierungen sind kaum zu erkennen. Viele FußgängerInnen bewegen sich verunsichert zwischen den nicht klar abgegrenzten Gehwegen, dem Platz und dem Straßenraum. Selbst der Streit darum, ob das Blindenleitsystem farblich abgesetzt sein muss zeigt, dass den Planern ihr Design das Allerwichtigste war. Es war ihnen wichtiger als die Benutzerfreundlichkeit und wichtiger als die Verkehrssicherheit und damit tatsächlich ein Verstoß gegen die STVO.

h) Die Standards in der Verkehrsplanung gehen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern aus. Grundschulkinder bis 10 Jahren sind noch nicht in der Lage die Entfernung und Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Kinder durch ihre Größe die Straße nicht so überblicken können, wie Erwachsene. Ihr Blickwinkel ist kleiner. Auch ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, Rollstuhlfahrende oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs haben ein höheres Schutzbedürfnis als die „Fitten“. Für alle diejenigen muss es sichere Möglichkeiten geben die Straße zu überqueren.

i) An der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße hat sich bedauerlicherweise nichts getan. Hier müssen alle aus dem Neubaugebiet Länger Weg in Richtung Stadtmitte herüber. Auch die BewohnerInnen des Hauses Weingarten, Schülerinnen und Schüler, Fußgänger auf dem Weg zum Einkaufen. Die Straßenquerschnitte im Kreuzungsbereich sind überdimensioniert (siehe beiliegende Skizze). Bis zu 17 Meter Straßenfläche muss überquert werden. Das kann schon mal 20 Sekunden dauern, bis man es von einer auf die andere Seite geschafft hat. Ein herannahendes Auto legt in dieser Zeitspanne bei Tempo 30 über 160 Meter zurück.

In der Planung der Verkehrsinfrastruktur kommt zum Ausdruck welche Verkehrsmittel Vorrang genießen. Trotz Temporeduzierung und Rücksichtnahme hat der motorisierte Kraftverkehr in der „neuen Stadtmitte“ nach den Straßenverkehrsregeln ganz klar die Vorfahrt. Die zu Fuß Gehenden machen jedoch erst eine lebendige Stadtmitte aus. „Vorfahrt“ sollten also vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger genießen.

Zur Verbesserung der Situation in der „neuen Mitte“ schlagen wir dementsprechend folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung von sechs Fußgängerüberwegen gemäß beiliegendem Plan (sandhuegelplatz-fgue.jpg). An diesen Stellen werden die Fahrbahnen am häufigsten überquert. Bei Nr. 5 sollte – ggfs. mit einer Bürgerbeteiligung – erwogen werden eine Fußgängerampel einzurichten.
  • Rückbau von zwei Parkplätzen am Ems-Hochhaus, so dass beiderseits Raum für Gehwege ist. (Markierung x1 und x2)
  • Gegenüber an der alten Mörfelder Straße werden die Fahrradständer unter Wegfall von Parkplätzen von der Straße weiter abgesetzt, damit ein Gehweg entsteht (Markierung x3
  • Der nördliche Gehweg in der Sandhügelstraße wird verbreitert auf mindestens 2,50 m (Markierung x4)
  • Der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße wird umgestaltet und im Kreuzungsbereich die Straßenquerschnitte verringert, so dass nur noch wenige Meter Straße überquert werden müssen. Auch hier könnten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
  • Der Gehweg an der Rückseite des Investorengebäudes in der Weingärtenstraße wird auf 2,50 m verbreitert.

Über die „neue Mitte“ hinaus bereitet der Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ für zu Fuß Gehende keine Freude:

I.) Wir mussten leider erfahren, dass es für die Karl-Treutel-Schule keinen aktuellen Schulwegplan gibt. Die Erstellung von Schulwegplänen, die Einrichtung sicherer Schulwege und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist in Hessen rechtlich vorgeschrieben. Die Stadt als örtliche Verkehrsbehörde ist hier in besonderer Pflicht.

II.) Uns wurde berichtet von Unfällen mit Kindern und Beinahe-Unfällen – auch auf Schulwegen im Stadtgebiet. Desweiteren gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über unsichere oder zugeparkte Zebrastreifen – häufig verursacht von Eltern, die in der Rush-Hour ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen. Diese Zustände sind teils seit Jahren bekannt. Nicht bekannt ist hingegen, ob und wie Unfälle systematisch analysiert werden um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da an bekannten neuralgischen Punkten, wie z.B. an der Karl-Treutel-Schule oder in der Bergstraße/Mainstraße seit langer Zeit keinerlei Maßnahmen ergriffen worden sind, liegt die Vermutung nahe, dass es hier keine planmäßige Herangehensweise gibt. Dabei könnte in vielen Fällen mit einfachen und preiswerten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

III.) Im Kelsterbacher Stadtgebiet findet man hunderte Stellen, die FußgängerInnen das Leben schwer machen. Gefahrenstellen, unübersichtliche Einmündungen, nicht vorhandene oder unsichere Fußgängerüberwege, nicht abgesenkte Bordsteine, überbreite Straßenquerschnitte, extrem schmale oder fehlende Gehwege, großflächig zugelassenes Gehwegparken in vielen Bereichen…
Wir haben beispielhaft (und garantiert unvollständig) einige der zu bemängelnden Standorte auf einer Karte kenntlich gemacht:

Unser Fazit: beim Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ wird eher nach der Maßgabe Versuch & Irrtum vorgegangen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird dabei wenig bis nichts getan. Dabei ist zu Fuß gehen die preiswerteste, umweltschonendste, platzsparendste und sozialverträglichste Form der Mobilität. Zu Fuß Gehende beleben die Straßen, machen eine direkte Kommunikation möglich und sorgen für Urbanität.

Zur Situation in der Stadtmitte schlagen wir vor das Thema auf einer Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz öffentlich zu erörtern. Dabei könnten neben Stadtverordneten auch die Grundschulen, Kitas und die Altenpflegeeinrichtungen eingeladen werden. Außerdem sollten Bürgerinnen und Bürger gehört werden.

 

Mainhöhe: WIK kritisiert Verkauf städtischer Grundstücke und Reduzierung von Sozialwohnungen

Heute wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Stadtparlament über eine „Grundstücksangelegenheit“ diskutiert. Worum es dabei geht, war bereits der Presse zu entnehmen: Den Verkauf von über 15.000 Quadratmetern städtischer Flächen an die Nassauische Heimstätte (NH).

Die WIK kritisiert den geplanten Verkauf der Flächen und fordert bei der derzeitigen Nutzung in Erbpacht zu verbleiben. Genau so wurde es auch bei den kürzlich fertiggestellten Häusern der NH in der Waldstraße gemacht, wie auch dem Geschäftsbericht der NH für das Jahr 2016 zu entnehmen ist.

Seite 45 unten rechts: „Das Grundstück für die fünf neuen Wohngebäude stellt die Stadt in Erbbaurecht zur Verfügung. Sie steuert außerdem 880.000 Euro bei und erhält dafür Belegungsrechte.“

Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK erklärt:

„Die Flächen um die es geht im Areal Mainhöhe werden seit den 1950er von der NH in Erbpacht genutzt. Es gibt seitens der Stadt keinen vernünftigen Grund, hieran etwas zu ändern.“ Selbst wenn man Planungssicherheit für die NH als Argument bringen wollte: Die bestehenden Verträge laufen über mehrere Jahrzehnte. Das ist mehr als genug, um jeden Cent wieder herein zu holen, der auf dem Gelände investiert werden soll.

Grundstücke für Großprojekte sind grundsätzlich nur noch in Erbbaurecht abzugeben. Das hat den Vorteil, dass sie langfristig in städtischer Hand bleiben und wir städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen sozialverträglichen Wohnungsbau haben. Grund und Boden ist in Kelsterbach knapp und somit ein wichtiges Potential der Zukunftsplanung. Die Zielsetzung eine „schwarze Null“ zu erreichen darf nicht durch den Verkauf von Tafelsilber erreicht werden sondern durch eine solide Haushaltsführung.

Wir begrüßen selbstverständlich die Investition in neue Wohnungen. Schlecht ist jedoch, dass es statt bisher 86 Sozialwohnungen künftig nur noch 80 geben soll. Bei dem derzeitigen Druck auf dem Wohnungsmarkt, sollte es einen höheren Anteil an sozial gefördertem Wohnraum geben.

Das ist der „familienfreundlichen Stadt Kelsterbach“ für junge Familien geschuldet.


Änderungsanträge der WIK zur Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017

Änderungsantrag der Wählerinitiative Kelsterbach zu TOP 8 der Stadtverordnetenversammlung :

„Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1.
Änderung Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB“

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bebauungsplan eine verbindliche Quote von 40% jedoch mindestens 86 sozial geförderte Wohneinheiten enthalten muss. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Änderungen am Vorentwurf vorzunehmen.

Begründung:

Zur Zeit befinden sich auf dem neu zu beplanenden Gelände 86 sozial geförderte Wohnungen. Die von der Nassauischen Heimstätte (NH) vorgestelltem Pläne sehen vor, dass in Zukunft nur noch 80 Wohnungen sozial gefördert sein sollen. Dies ist nicht im Interesse der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise mehrere Jahre auf die Zuteilung von Wohnungen warten müssen.

In Anbetracht der Tatsache, dass 246 neue Wohnungen entstehen sollen, ist es nicht vermittelbar, wieso ausgerechnet bei den sozial bedürftigen gespart werden soll. Die Quote von 40% würde bedeuten, dass statt der zur Zeit geplanten 80 sozial geförderten Wohnungen 98 neue Wohnungen gebaut würden. Im Vergleich zum aktuellen Bestand wären dies 12 zusätzliche Wohnungen.

Statt 166 frei vermarktbarer Wohnungen hätte die NH immer noch 148 Wohnungen mehr zur Verfügung als es derzeit der Fall ist. Durch den Passus „jedoch mindestens 86“ wird klar gestellt, dass auch bei einer Reduktion des Bauvorhabens die Anzahl an sozial geförderten Wohneinheiten nicht unter den aktuellen Stand fällt. Sollte die NH beschließen, mehr als 246 Wohneinheiten zu bauen, würde auch entsprechend mehr sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung stehen.
„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“, so wird Bürgermeister Manfred Ockel im Jahresbericht der NH von 2016 zitiert. Dies muss auch für sozial benachteiligte Menschen gelten.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


Änderungsantrag  der Wählerinitiative Kelsterbach  zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung :

 „ Verkauf der stadteigenen Erbbaugrundstücke „Rüsselsheimer Straße 163-203“ (Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Nr. 52/1, 52/2, 53/3, 53/4 u. 55/1, groß gesamt 17.632 m²) an die Erbbauberechtigte, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 12/13, 60311 Frankfurt am Main „

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt :

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:
Es wird ein weiterer Punkt zu den Auflagen und Bedingungen angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:
In den abzuschließenden Kaufvertrag ist weiterhin aufzunehmen, dass die Stadt Kelsterbach ein Vorkaufsrecht erhält, sollte die Nassauische Heimstätte oder ein Rechtsnachfolger beschließen, einzelne oder alle Grundstücke verkaufen zu wollen. Der Kaufpreis darf dabei maximal 10% zuzüglich Inflationsausgleich über dem Preis liegen, den die Nassauische Heimstätte gezahlt hat.

Begründung:

Durch seine Lage direkt am Main und in unmittelbarer Nähe des Fachmarktzentrums sind die Grundstücke in einer für Investoren sehr interessanten Lage. Durch das Vorkaufsrecht sichert sich die Stadt
Kelsterbach trotz der Auflösung der Erbpacht eine langfristige Verfügbarkeit über die Flächen, sollte die NH sich von den Grundstücken trennen wollen.

„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“ – dieses Zitat passt nicht nur in den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans. Es gibt aber keine Garantie, dass im Falle eines
Verkaufs der Grundstücke der neue Besitzer dieses Kriterium ebenfalls erfüllt. Zu hoffen, dass die NH die Flächen niemals verkaufen wird, wäre eine Naivität, die wir uns als Parlamentarier nicht erlauben dürfen.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


 

Fraport stellt Pläne zu Abriss und Neubau der Schallmauer vor

Öffentliche Informationsveranstaltung am 28.09.2017 um 19:00 Uhr im Fritz-Treutel-Haus

Die Fraport AG beabsichtigt in den nächsten zwei Jahren, die Schallmauer abzureißen und durch einen größtenteils niedrigeren Neubau zu ersetzen. Die bestehende Lärmschutzwand ist über 2,5 Kilometer lang und 15 Meter hoch. Der Bau geht zurück auf den Vertrag von 1968, den die Stadt Kelsterbach damals mit dem Flughafen geschlossen hat, um uns vor allem vor Bodenlärm zu schützen.

Die Pläne von Fraport sehen vor, dass die neue Wand lediglich 4 Meter hoch wird. An einigen Stellen sind auch höhere Elemente vorgesehen.

Die Bedingungen für Kelsterbach haben sich nach dem Bau der Nordwest-Landebahn verschlechtert. Nicht nur durch die Landebahn selbst, auch wegen der Rollbrücken über die Autobahn und die großflächigen Rodungen kommt mehr Lärm in unsere Stadt.

Die alte Schallmauer entspricht also nicht mehr der Zeit. Werden die neuen Wände, die Fraport bauen will, uns vor den zusätzlichen Belastungen schützen, obwohl sie 11 Meter niedriger sind als die alten? Wird der 1968 Vertrag im Sinne Kelsterbachs fortgeschrieben? Wird es eine wirksame Überprüfung mit Vorher/Nachher-Vergleichen geben?

Der Flughafenbetreiber wird sicherlich die für Ihn vorteilhafteste Variante verfolgen. Entspricht dies auch den Interessen der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger? In diesem Sinne würde sich die Wählerinitiative Kelsterbach freuen, wenn sich die Menschen zahlreich an der öffentlichen Informationsveranstaltung am 28.09.2017 im Bürgerhaus beteiligen.

Präsentationen von Fraport

Hier dokumentiert die Präsentationen von Fraport auf der Informationsveranstaltung am 28.09.2017