Antrag: Installation von stadteigenen Fluglärmmessstellen verteilt im Kelsterbacher Stadtgebiet

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Helga Oehne
über StadtverordnetenbüroRathaus,
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach

Antrag: Installation von stadteigenen Fluglärmmessstellen verteilt im Kelsterbacher Stadtgebiet

Zur Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stellt die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach möge beschließen:

Der Magistrat soll veranlassen, dass der vorhandene private Messpunkt

Kelsterbach 2*** um ein Messstellennetz mit vorläufig 3 weiteren Messstellen zur Fluglärmmessung erweitert und in das Messnetzwerk des Deutschen Fluglärmdienst e.V. integriert wird. Die Messstellen sollen am Kindergarten St. Markus oder Don Bosco, dem alten Forsthaus Südliche Ringstraße und im Taubengrund aufgestellt werden.

Sie müssen spätestens am 21.09.2011 betriebsfertig sein.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme sind im Haushalt 2011 nachträglich einzuplanen.

Begründung:

Am 21.10.2011 wird mit dem Winterflugplan 2011/2012 die neue Landebahn Nordwest in Betrieb genommen. Dieser Zeitpunkt bestimmt zugleich die Notwendigkeit der Inbetriebnahme der ergänzenden Messstellen. Eine Beurteilung der Veränderung der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger Kelsterbachs durch Fluglärm durch die Landebahn Nord West ist nur durch einen Vergleich, der die Vorhersituation und die Nachhersituation von Messdaten aus geeichten Datenerfassungsgeräten erfasst, möglich.

Im Rahmen des Vertrags zwischen der Stadt Kelsterbach und der Fraport AG wurde in Bezug auf den Schallschutz festgehalten, dass die Stadt Kelsterbach plant, Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten und auf ihre Kosten durchzuführen. Dieser Schritt macht nur Sinn, wenn die Maßnahmenentwicklung auf einer umfassenden Datengrundlage aufbaut.

Sollten nicht genügend stadteigene Standorte für Messstellen zur Verfügung stehen, so sollte die Stadt Kelsterbach durch direktes Anschreiben von Haus- und Grundbesitzern und durch eine Veröffentlichung im Kelsterbach Aktuell rechtzeitig interessierte Bürgerinnen und Bürger in den ausgewählten Stadtteilen anfragen, ob sie einer Nutzung ihres Geländes für einen Messstandort zustimmen.

Ziel ist es, vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest die Belastung der betroffenen Wohngebiete speziell nur durch Fluglärm zu ermitteln, damit ein qualifizierter Vorher-/Nachher-Vergleich möglich ist. Die vergleichende Beurteilung der Lärmsituation ist vor allem vor dem Hintergrund der Maßnahmenentwicklung unumgänglich.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Bruno Zecha
Fraktionsmitglied der WIK