Stellung nehmen zum Lärmaktionsplan

Am 3. September wurde der Lärmaktionsplan veröffentlicht und bietet uns als betroffenen Bürgern bis zum 19. Oktober die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Dies sollten wir unbedingt wahrnehmen!

Text der Flyers des Bündnisses der Bürgerinitiaven, IAGL und BUND:

Was ist der Lämaktionsplan?

Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt bereitet das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Da) derzeit einen sogenannten Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt vor. Dieser hätte laut dem Gesetz zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schon 2008 veröffentlicht werden müssen. Nun wurde er am 3. September im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt und im Internet publiziert. Offenbar liegt der Grund für die Verspätung darin, zunächst eine maximale Belastung durch Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest abzuwarten. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Wie werden die Belastungen dargestellt?

Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. Die Karten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.

Was bringt der Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan an sich ist ein reines Planungsinstrument. Eine tatsächliche Umsetzung der Planung von der zuständigen Fachbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Warum ist der Lärmaktionsplan dennoch wichtig?

„Stell Dir vor es wird ein Lärmaktionsplan veröffentlicht und keiner reagiert darauf …“

Wenn es keine Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan gibt, können Fraport und die Landesregierung argumentieren: „Offenbar gibt es gar kein Problem“. Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist zu laut und die Maßnahmen sind längst nicht ausreichend!

Was kann ich tun?

Der Lärmaktionsplan muss für die Dauer eines Monats im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt werden. Die betroffenen Kommunen erhalten den Lärmaktionsplan ebenfalls und können ihn auslegen. Bis zu 14 Tage nach Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Wie gehe ich vor?

Formulieren Sie nach der Veröffentlichung eine Stellungnahme zur Ihrer persönlichen Lärmbetroffenheit und schicken Sie diese nach der Veröffentlichung an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

oder online hier.

Weitere Infos zum Lärmaktionsplan finden Sie auf den Seiten des Bündnis der Bürgerinitiativen. Eine Musterstellungnahme wird dort nach der Veröffentlichung bereit gestellt.

Quelle: http://bbi.unser-forum.de/Archiv/2012/2012_08_13_Flyer_Laermaktionsplanung_.pdf

Die Einwände sollten möglichst individuell sein und die persönliche Betroffenheit schildern. Fordern Sie als wirksame Maßnahmen u.a.:

  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie. Stopp der Subventionen.
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nord-West
  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen der Region,  die der Kapazitätssteigerung des Luftverkehrs in der Rhein-Main-Region dienen könnten.
  • Die Einbeziehung aller betroffenen Gebiete
  • Die korrekte Darstellung der Lärmsituation

siehe auch: http://www.fluglaerm-rheinhessen.de/news/details/artikel//jetzt-einwaende-gegen-laermaktionsplanung-formulieren.html

Beispiele für eine Stellungnahme:

Stellungnahme Lärmaktionsplan 2012-09-04
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mit Bezug auf einzelne Kapitel
Stellungnahme Lärmaktionsplan – Bezug au
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