Antrag zur Förderung der Nahmobilität

Antrag der Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach zur Stadtverordnetenversammlung am 21. August 2017

Nachtrag, August 2017: Der WIK-Antrag zu Nahmobilität wurde von der SPD/CDU-Mehrheit im Parlament abgelehnt. Zur Begründung wurde angegeben, es werde ja bereits genug getan. Es gebe ein Radverkehrskonzept und Fahrradbeauftragte.

Damit ist unseres Erachtens eine Chance vertan, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen und es nachhaltig und strategisch anzugehen. Die Situation ist nicht nur für RadfahrerInnen unbefriedigend, sondern auch für Leute, die zu Fuß unterwegs sind. Längst überfällig sind auch Berichte über die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, welches die Stadt zwei Jahre nach der Verabschiedung noch nicht einmal veröffentlicht hat.


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Förderung und Entwicklung der Nahmobilität, wie sie in den Leitlinien der „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“ (AGNH) festgelegt sind und deren Charta der Magistrat bereits unterzeichnet hat.

Um die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV aktiv zu fördern, ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinn wird der Magistrat beauftragt:

1. In den Haushalt 2018 und die folgenden das Produkt „Förderung der Nahmobilität“ ausdrücklich auszuweisen und mit Investitionsmitteln auszustatten.

2. In der Verwaltung personelle Ressourcen zu diesem Zweck bereit zu stellen. Dies soll nicht durch zusätzliches Personal, sondern z.B. durch Umorganisation, Einsparungen oder Effizienzverbesserungen erreicht werden.

3. In der Verwaltung entsprechende fachliche Kompetenzen aufzubauen und fortwährend zu erweitern.

4. Mit der Zeit eine Strategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur Verringerung des Autoverkehrs zu entwickeln und fortzuschreiben.

Über die Aktivitäten ist der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich Bericht in geeigneter Form zu erstatten. Dies kann z.B. im Rahmen von Haushaltsdebatten und -berichten erfolgen.

Anhang: Charta der AGNH

Begründung

Nachhaltigkeit, Lärmschutz, Gesundheitsförderung, Barrierefreiheit, Klimaschutz, urbane und lebenswerte Städte sind die Schlagworte mit denen Nahmobilität in Verbindung gebracht wird. Viele Wege, die die Menschen im Alltag zurücklegen, sind so kurz, dass sie ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Das Bekenntnis zur umweltfreundlichen Fortbewegung wird mittlerweile von vielen politischen Parteien und gesellschaftlichen Akteuren mitgetragen.

Die Entscheidung „welches Verkehrsmittel benutze ich?“ wird von uns tagtäglich getroffen. Allzu oft fällt die Wahl auf das Auto. Viele Faktoren, wie Zeit, Komfort und auch das Sicherheitsgefühl spielen eine Rolle. Ob wir auch zu Fuß oder mit dem Rad schnell, sicher und bequem unser Ziel erreichen, hängt entscheidend von einer guten und durchgängigen Infrastruktur ab.

Der Lärm, der Ausstoß klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen und Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität durch den Verkehr sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Das Bewusstsein, dass die bisherige Verkehrspolitik  an ihre Grenzen stößt, ist gewachsen.

Es wird zunehmend über Alternativen nachgedacht und integrierte Mobilitätsstrategien entwickelt. Doch der Weg ist angesichts der bestehenden Infrastrukturen weit, steinig und schwer. Umso wichtiger ist es, mit einem ersten Schritt anzufangen.

Insoweit verzichtet dieser Antrag darauf, konkrete Zahlen und Maßnahmen aufzulisten. Diese sollen von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten nach und nach entwickelt und mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der lokalen Politik diskutiert werden.