Mainhöhe: WIK kritisiert Verkauf städtischer Grundstücke und Reduzierung von Sozialwohnungen

Heute wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Stadtparlament über eine „Grundstücksangelegenheit“ diskutiert. Worum es dabei geht, war bereits der Presse zu entnehmen: Den Verkauf von über 15.000 Quadratmetern städtischer Flächen an die Nassauische Heimstätte (NH).

Die WIK kritisiert den geplanten Verkauf der Flächen und fordert bei der derzeitigen Nutzung in Erbpacht zu verbleiben. Genau so wurde es auch bei den kürzlich fertiggestellten Häusern der NH in der Waldstraße gemacht, wie auch dem Geschäftsbericht der NH für das Jahr 2016 zu entnehmen ist.

Seite 45 unten rechts: „Das Grundstück für die fünf neuen Wohngebäude stellt die Stadt in Erbbaurecht zur Verfügung. Sie steuert außerdem 880.000 Euro bei und erhält dafür Belegungsrechte.“

Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK erklärt:

„Die Flächen um die es geht im Areal Mainhöhe werden seit den 1950er von der NH in Erbpacht genutzt. Es gibt seitens der Stadt keinen vernünftigen Grund, hieran etwas zu ändern.“ Selbst wenn man Planungssicherheit für die NH als Argument bringen wollte: Die bestehenden Verträge laufen über mehrere Jahrzehnte. Das ist mehr als genug, um jeden Cent wieder herein zu holen, der auf dem Gelände investiert werden soll.

Grundstücke für Großprojekte sind grundsätzlich nur noch in Erbbaurecht abzugeben. Das hat den Vorteil, dass sie langfristig in städtischer Hand bleiben und wir städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen sozialverträglichen Wohnungsbau haben. Grund und Boden ist in Kelsterbach knapp und somit ein wichtiges Potential der Zukunftsplanung. Die Zielsetzung eine „schwarze Null“ zu erreichen darf nicht durch den Verkauf von Tafelsilber erreicht werden sondern durch eine solide Haushaltsführung.

Wir begrüßen selbstverständlich die Investition in neue Wohnungen. Schlecht ist jedoch, dass es statt bisher 86 Sozialwohnungen künftig nur noch 80 geben soll. Bei dem derzeitigen Druck auf dem Wohnungsmarkt, sollte es einen höheren Anteil an sozial gefördertem Wohnraum geben.

Das ist der „familienfreundlichen Stadt Kelsterbach“ für junge Familien geschuldet.


Änderungsanträge der WIK zur Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017

Änderungsantrag der Wählerinitiative Kelsterbach zu TOP 8 der Stadtverordnetenversammlung :

„Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1.
Änderung Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB“

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bebauungsplan eine verbindliche Quote von 40% jedoch mindestens 86 sozial geförderte Wohneinheiten enthalten muss. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Änderungen am Vorentwurf vorzunehmen.

Begründung:

Zur Zeit befinden sich auf dem neu zu beplanenden Gelände 86 sozial geförderte Wohnungen. Die von der Nassauischen Heimstätte (NH) vorgestelltem Pläne sehen vor, dass in Zukunft nur noch 80 Wohnungen sozial gefördert sein sollen. Dies ist nicht im Interesse der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise mehrere Jahre auf die Zuteilung von Wohnungen warten müssen.

In Anbetracht der Tatsache, dass 246 neue Wohnungen entstehen sollen, ist es nicht vermittelbar, wieso ausgerechnet bei den sozial bedürftigen gespart werden soll. Die Quote von 40% würde bedeuten, dass statt der zur Zeit geplanten 80 sozial geförderten Wohnungen 98 neue Wohnungen gebaut würden. Im Vergleich zum aktuellen Bestand wären dies 12 zusätzliche Wohnungen.

Statt 166 frei vermarktbarer Wohnungen hätte die NH immer noch 148 Wohnungen mehr zur Verfügung als es derzeit der Fall ist. Durch den Passus „jedoch mindestens 86“ wird klar gestellt, dass auch bei einer Reduktion des Bauvorhabens die Anzahl an sozial geförderten Wohneinheiten nicht unter den aktuellen Stand fällt. Sollte die NH beschließen, mehr als 246 Wohneinheiten zu bauen, würde auch entsprechend mehr sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung stehen.
„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“, so wird Bürgermeister Manfred Ockel im Jahresbericht der NH von 2016 zitiert. Dies muss auch für sozial benachteiligte Menschen gelten.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


Änderungsantrag  der Wählerinitiative Kelsterbach  zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung :

 „ Verkauf der stadteigenen Erbbaugrundstücke „Rüsselsheimer Straße 163-203“ (Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Nr. 52/1, 52/2, 53/3, 53/4 u. 55/1, groß gesamt 17.632 m²) an die Erbbauberechtigte, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 12/13, 60311 Frankfurt am Main „

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt :

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:
Es wird ein weiterer Punkt zu den Auflagen und Bedingungen angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:
In den abzuschließenden Kaufvertrag ist weiterhin aufzunehmen, dass die Stadt Kelsterbach ein Vorkaufsrecht erhält, sollte die Nassauische Heimstätte oder ein Rechtsnachfolger beschließen, einzelne oder alle Grundstücke verkaufen zu wollen. Der Kaufpreis darf dabei maximal 10% zuzüglich Inflationsausgleich über dem Preis liegen, den die Nassauische Heimstätte gezahlt hat.

Begründung:

Durch seine Lage direkt am Main und in unmittelbarer Nähe des Fachmarktzentrums sind die Grundstücke in einer für Investoren sehr interessanten Lage. Durch das Vorkaufsrecht sichert sich die Stadt
Kelsterbach trotz der Auflösung der Erbpacht eine langfristige Verfügbarkeit über die Flächen, sollte die NH sich von den Grundstücken trennen wollen.

„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“ – dieses Zitat passt nicht nur in den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans. Es gibt aber keine Garantie, dass im Falle eines
Verkaufs der Grundstücke der neue Besitzer dieses Kriterium ebenfalls erfüllt. Zu hoffen, dass die NH die Flächen niemals verkaufen wird, wäre eine Naivität, die wir uns als Parlamentarier nicht erlauben dürfen.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.