Berücksichtigung des Radverkehrs bei Umgestaltung von Bushaltestellen im Stadtgebiet

Zusr Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2018 bringt die Wählerinitiative Kelsterbach folgenden Antrag ein.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt bei zukünftigen Planungen zum Um- oder Neubau von Bushaltestellen die Belange des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen. Es wird empfohlen den Fachverband ADFC in die Planungen miteinzubeziehen.

Begründung:

ÖPNV, Verkehr zu Fuß und der Radverkehr müssen zusammen gedacht werden um die Nahmobilität voranzubringen. Idealerweise ergänzen sich die verschiedenen Verkehrsträger. Insofern kann es von Nachteil sein, wenn Bushaltestellen Radwege unterbrechen oder nicht genügend Radabstellplätze vorhanden sind.

Beim Umbau der Bushaltestelle im Taubengrund hat die Führung des Radweges offensichtlich keine Rolle gespielt. Die Situation für Radfahrende ist jetzt sogar noch schlechter als zuvor. Dies ist insofern bedauerlich, weil diese Stelle bereits in den Radverkehrskonzepten 2008 und 2014 als besonderer Schwachpunkt dargestellt ist und bereits in den Konzepten dringend Abhilfe gefordert wurde. Es tangiert darüber hinaus eine wichtige Rad-Pendler-Verbindung zum Flughafen.

Auch die in der Unterführung geplanten Bushaltestellen würden nach derzeitigem Stand die Radwege unterbrechen. Daher sollte die Radwegeführung hier nochmals gesondert betrachtet werden.

Der Antrag soll sicherstellen, dass die umweltfreundlichen Formen der Mobilität miteinander statt gegeneinander arbeiten.

Nachtrag

Der Antrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2018 mit den Stimmen von SPD/CDU abgelehnt. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, findet bei unserer GroKo keinen Gefallen. Die Verkehrswende in Kelsterbach muss also weiter warten.