Zum 1. Januar 2018 trat die neue Wasserversorgungssatzung der Stadt Kelsterbach in Kraft. Seitdem müssen Grundstückseigentümer für Schäden an ihrer Hausanschlussleitung aufkommen, auch wenn diese außerhalb des Grundstücks liegen.
Schäden an Wasserleitungen sind oft über Wohngebäudeversicherungen abgedeckt. Doch je nach Versicherungsbedingungen reichen diese nur bis zur Grundstücksgrenze. Es gibt Erweiterungen zu bestehenden Verträgen. In neueren Versicherungen sind Anschlussleitungen oft schon mitversichert, auch wenn sich diese außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden.
Unser Rat: prüfen Sie ihre Versicherungsbedingungen gegen Wasserleitungsschäden.
In den Erläuterungen zur damaligen Beschlussvorlage heißt es: „Die bisherige Verpflichtung der Stadt, anfallende Reparaturkosten zu übernehmen und Erneuerungen sowie ggf. die Beseitigung der Anschlussleitung auf ihre Kosten auszuführen bzw. ausführen zu lassen, entfällt künftig.“
Die Wasserversorgungssatzung wurde damals in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Doch wer liest die schon akribisch? Leider unterließ es die personell gut ausgestattete Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Erläuterungen oder eine Gegenüberstellungen der Änderungen zu veröffentlichen.
Die WIK stimmte in der Stadtverordnetenversammlung übrigens gegen die neue Wasserversorgungssatzung. „Bedanken“ dürfen Sie sich bei den anderen großen Parteien.
Weitere Infos