Änderungsantrag zur Wasserversorgungssatzung

Änderungsantrag zu Top 7 „Neufassung der Allgemeinen  Wasserversorgungssatzung der Stadt Kelsterbach“

Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Stadt Kelsterbach wird wie folgt geändert:

§14 Punkt 6 wird gestrichen, die Nummerierung des nachfolgendes Punktes
wird entsprechend angepasst.

Begründung

Die Einführung einer Zählergebühr ohne gleichzeitige Senkung der Wasserverbrauchsgebühr ist nichts anderes als eine Erhöhung der Kosten für die Wasserversorgung.

Durch die Verwaltung wurde keine Notwendigkeit für dieser Erhöhung in Form gestiegener  Kosten nachgewiesen. Die vorgelegte Mustersatzung des Hessischen Städte- und  Gemeindebundes, Mühlheim am Main, kommt ebenfalls ohne einen Zählergebühr aus.

Unser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2017 mit 16 Nein-Stimmen, bei 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Damit wird eine Wasserzählergebühr eingeführt, was einer Gebührenerhöhung gleichkommt.