Anträge der WIK zur Stadtverordnetenversammlung

Zur Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2019 stellte die Wählerinitiative Kelsterbach mehrere Anträge. Einer wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt. Den Antrag zur Wohnungswirtschaft stellten wir zurück.

1. Wie geht es weiter mit der Wohnungswirtschaft?

Im Herbst 2018 wurde eine Reihe von Schwierigkeiten und Mängeln in der städtischen Wohnungswirtschaft bekannt. Eine Vorlage, nach der die Wohnungswirtschaft teilprivatisiert werden sollte, zog der Bürgermeister zwar wieder zurück. Es ist aber unklar, wie nun die Probleme angegangen werden. Im WIK-Antrag geht es darum, dass die Stadt über ihre Vorgehensweise informiert.

Ergebnis: Als Reaktion aus unseren Antrag wurde von Bürgermeister Ockel ein Zwischenbericht abgeliefert und weitere Termine zur Unterrichtung der Stadtverordneten angekündigt. Aus diesem Grund haben wir den Antrag zurückgezogen. Eine Teilprivatisierung der städtischen Wohnungswirtschaft ist offenbar noch nicht vom Tisch.

2. Städtebauliche Leitsätze und Anregungen für die Neugestaltung der Rüsselsheimer Straße


Der Antrag soll zu einer politische Diskussion zur Neugestaltung der Rüsselsheimer Straße anregen. Die Straße ist seit Jahren keine Bundesstraße mehr, der Umbau ist mehr als überfällig. Schon in den 1990er Jahren forderte das die WIK. Weiterlesen.

3. Radverkehr in Kelsterbach

Der Magistrat wird beauftragt, einen konkreten Arbeits- und Zeitplan vorzulegen dessen Ziel es ist, den Radverkehr in Kelsterbach nachhaltig zu fördern.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt. Die WIK würde in letzter Zeit ja sehr viele Anträge zum Radverkehr stellen. Man wolle jetzt auch erst noch den Nahmoblitätscheck abwarten. Auf der anderen Seite wurden von Bürgermeister Ockel ein paar Projekte vorgestellt, bei denen etwas für den Radverkehr getan wurde. Wieso hier nicht auch auf die Ergebnisse des Checks gewartet worden ist, wurde nicht weiter ausgeführt. Ebenso wenig wurde darauf eingegangen, dass die vorgestellten Projekte sich fast ausschließlich mit Verbesserungen für Freizeitradler befassten, während seit Jahrzehnten bekannte Mängel nicht behoben werden.

4. Schadhafte Stelle beim Treppenaufgang zum Bahnhof

Die Stadt soll auf die Bahn einwirken, damit der Treppenaufgang zum Bahnhof wieder ein ansehnliches Erscheinungsbild aufweist.

Ergebnis: Nach einer – aus unserer Sicht – lächerlichen Änderung der Formulierung („gebeten“ statt „erwirken“) wurde der Antrag angenommen. Wieso die SPD, die sich hauptsächlich an der alten Formulierung gestört hat, keinen entsprechenden Änderungsantrag gestellt hat, darüber können wir nur spekulieren. Aber wichtig ist, dass der Antrag angenommen wurde und der Magistrat nun einen klaren Auftrag hat. Wir sind auf die Antwort der Bahn gespannt.

5. Änderungsantrag Wunschbäume (zu Antrag der CDU)

Dem von der CDU eingebrachten Antrag zum Thema „Wunschbäume“ kann man eigentlich kaum widersprechen, ohne gleich als Unmensch darzustehen, der Kindern Weihnachten schlecht machen möchte. Ob es jetzt wirklich notwendig ist, den Status von Weihnachten als Geschenkefest durch so einen Beschluss zu stärken, sei mal dahingestellt. Uns war der Antrag der CDU allerdings zu bürokratisch und formalistisch. Vor allem störten wir uns an der Bedürftigkeitsprüfung, weshalb wir folgenden Änderungsantrag eingebracht haben:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept für einen oder mehrere „Wunschbäume“ in Kelsterbach zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah zur Abstimmung vorzulegen. Dabei soll eine möglichst bürokratiearme und diskriminierungsfreie Umsetzung angestrebt werden. Denkbar wäre z.B. eine Zusammenarbeit mit der „Tafel Kelsterbach“ oder dem Projekt „Kelsterbacher Familienstadt“. Weiterhin sollen Sponsoren gesucht werden, die Geschenke übernehmen, für die keine Spende gefunden werden konnten.

In der Debatte warf uns die SPD vor, wir wollten mit unserem Änderungsantrag nur „einen Fuß in die Türe“ bekommen. Die CDU hingegen begründete ihre Ablehnung unseres Änderungsantrags sachlich und legte vor allem Wert darauf, dass es eine formale Prüfung der Berechtigung geben müsse. Hier sind klare Parallelen zur Grundrente erkennbar – auch da besteht die CDU darauf, dass die Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Wir denken, dass jemand der sich für ein Geschenk im Wert von 20 Euro „bewirbt“, sicherlich genug Grund dafür hat.

Folglich wurde unser Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt und der ursprüngliche Antrag angenommen.

Alle Unterlagen und das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2019 sind im Ratsinfosystem zu finden.