Planungen zur Mainhöhe und zum Neubau der Karl-Treutel-Schule

Bis zum 06.09.2019 liegen die Unterlagen zu den Bebauungsplan-Änderungen für das Neubaugebiet Länger Weg III und zur Mainhöhe aus.

Bei Aufstellung von Bebauungsplänen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger mitreden. Nur hängen das die Kommunen nicht so gerne an die große Glocke. Hat man einen kleinen Hinweis in den „Amtlichen Bekanntmachungen“ gefunden und sich durch den Paragraphendschungel gequält, stellt man fest, dass da herzlich wenige Informationen stehen, worum es bei der Planung überhaupt geht. Dafür gibt es den Verweis auf Unterlagen die während der Öffnungszeiten im Rathaus ausliegen.

Faksimile des Bebauungsplans für die neue KTS.

Die Stadt Kelsterbach hat nun Neuland betreten: Erstmals sind die Infos zu zwei Bebauungsplanänderungen auf der Städtischen Website zu finden.

Zum einen geht es um das Baurecht für den geplanten Neubau der Karl-Treutel-Schule im Baugebiet Länger Weg. Hier wird eine Fläche, die bisher als Grünfläche ausgewiesen ist zum neuen Schulstandort.

Zum zweiten wird der Bebauungsplan „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ geändert. Hier geht es um die Verlegung des Bürgertreffs Mainhöhe an den jetzigen Kioskstandort. Außerdem soll es eine „Konzentration von Stellplätzen“ und die „Schaffung eines Aufenthaltsbereichs“ geben.

Bis zum 06.09.2019 sind die Pläne noch einsehbar. Bis zu diesem Datum können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben (auch per Email). Diese müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden und es wird anschließend dargelegt, wie mit den eingegangenen Stellungnahmen umgegangen wurde.

Eine lesenswerte Broschüre, die Fachbegriffe und Planungsverfahren erklärt sowie aufzeigt, wie man daran mitwirken kann, bietet das Land Hessen zum herunterladen an: Mitplanen, Mitreden, Mitmachen – Ein Leitfaden zur Städtebaulichen Planung.

PS: Lassen Sie sich bei den Unterlagen auf der städtischen Website nicht durcheinanderbringen. Da wurden (Stand heute) die Überschriften der beiden Planverfahren jeweils den falschen Unterlagen zugeordnet.

PPS: Bei diesen beiden Verfahren werden bestehende Bebauungspläne geändert. Die Unterschiede werden dabei nicht gerade transparent gemacht. Die jetzt noch gültigen Pläne sind aber auch auf der Website der Stadt zu finden.