Kelsterbach tut sich schwer mit freiem WLAN

Im März lehnte die Kelsterbacher SPD noch unseren Antrag zur Unterstützung freien WLANs ab. Nun präsentierte Bürgermeister Ockel ein vom Land Hessen gefördertes Programm. Es sollen 10 Hotspots eingerichtet werden. Diese haben aber ein Problem.

Nebenbei wurde erst jetzt –  nach fast zwei Jahren  – unsere Anfrage zum Thema Freifunk-Förderung beantwortet. Es mutet schon ein wenig absurd an. So kompliziert waren unsere Fragen nun wirklich nicht.

Spannender als die Antworten ist allerdings die Stellungnahme des Magistrats zu unserem Antrag vom März dieses Jahres. Der Antrag war fast deckungsgleich mit einem von der SPD auf Kreisebene eingebrachten Antrag zur Förderung des Aufbaus eines freien WLANs. Wieso er von der Kelsterbacher SPD abgelehnt wurde – und das sogar von jemandem, der ihm im Kreistag zugestimmt hatte, wird uns ein Rätsel bleiben. Übrigens läuft gerade ein Projekt an, im Landratsamt in Groß-Gerau das bestehende kommerzielle WLAN durch einen Freifunk-Lösung zu ersetzen.

Der Magistrat erklärt nun, dass er statt einem freien, von Bürgerinnen und Bürgern aufgebauten WLAN ein kommerzielles Netz aufbauen möchte. Die Kosten dafür sind nun nicht sonderlich hoch – immerhin trägt das Land Hessen einen Großteil davon. Übrig bleibt eine Summe, für die man nicht mal einen Bücherrückgabeautomaten für eine Bücherei bekommt. Was uns aber deutlich gegen den Strich geht ist, dass statt einem freien WLAN ein Netz aufgebaut werden soll, dass sogar gegen EU-Verordnungen verstößt.

In der Vorlage heißt es: „Das bedeutet, dass Content-Filter in den Hotspots vor rechtlich oder moralisch bedenklichen bzw. jugendgefährdenden Inhalten schützen und potentiell gefährliche Websites gesperrt werden.“ Das Projekt Wifi4EU, auf das sich die Stadt vor einigen Jahren ebenfalls beworben hatte, bezieht hierzu eindeutig Stellung: „Die EU-Vorschriften zur Netzneutralität (offenes Internet) sind in der Verordnung (EU) 2015/2120 festgelegt. Diese müssen von Gemeinden, die den Einsatz von Inhaltsfiltern erwägen, eingehalten werden. Demnach ist Internetdiensteanbietern in der EU die Sperrung, Drosselung und Diskriminierung des Internetverkehrs außer in drei bestimmten Ausnahmefällen (Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, Wahrung der Integrität des Netzes, Abmilderung einer außergewöhnlichen oder vorübergehenden Netzüberlastung) untersagt.“

Ein anderer höchst bedenklicher Aspekt ist der, dass in dem ekom21-WLAN „moralisch bedenkliche“ Inhalte gefiltert werden sollen. Wer legt fest, welche Inhalte „moralisch bedenklich“ sind? Der Magistrat? Es gibt keinerlei rechtliche Vorgabe für Betreiber von WLAN-Zugangspunkten, irgendeine Form von inhaltlicher Filterung vorzunehmen – wir sind hier ja nicht in China.

Die WIK wird einen Antrag stellen, von dem ekom21-WLAN Abstand zu nehmen, solange kein mit den EU-Vorschriften in Einklang stehender Betrieb möglich ist.

Infos zu den geplanten Hotspots sind außerdem in diesem Dokument zu finden: