Anfrage zum neuen Bebauungsplan Stadtmitte

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.08.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.2/ 2019 – „Stadtmitte“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurden eine Veränderungssperre sowie eine Satzung für ein Vorkaufsrecht beschlossen. In der Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans sind in der Sachdarstellung die Ziele der Planung nur knapp formuliert.

Wie geht es weiter mit der Entwicklung der Stadtmitte? Nach der Fertigstellung von Tegut, Großgebäude und Sandhügelplatz macht sich viel Kritik an der Gestaltung, Planung und Aufenthaltsqualität bemerkbar. Geht es nun einfach so weiter? Wie müsste eine gelungene Stadtmitte aussehen und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wir haben viele konkrete Fragen in einer Anfrage an den Magistrat zusammengestellt.

Beantwortung durch die Stadt

Nach sieben Monaten hat der Magistrat unsere Anfrage erwidert. Viele der Fragen wurden allerdings ausweichend beantwortet. Die städtebauliche Strategie bleibt vage. Es wird deutlich, dass das zitierte „städtebauliche Konzept“ sowie der „zielgerichtete Ausbau des Einzelhandelsangebotes“ nur grob angedacht sind, es dazu also noch keine konkreten Vorstellungen gibt. Bei der Frage nach sozialem Wohnraum sind die Antworten sogar falsch.