Archiv der Kategorie: Verkehr

Kein Platz für Fußgänger

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Gestaltung der neuen Stadtmitte

Es ist bekannt, dass sich die Wählerinitiative Kelsterbach bereits in der Planungsphase für einen Platz ohne Parkplätze und auch für den Erhalt der großen alten Bäume einsetzte. Das hätte ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Wir hatten uns damals für einen urbanen Platz mir hoher Aufenthaltsqualität ausgesprochen, der eine richtige „Neue Mitte“ hätte werden können.

Die Mehrheitsverhältnisse in Kelsterbach entschieden anders und so wurde es umgesetzt. Als im Sommer letzten Jahres die Detailplanungen für den Sandhügelplatz vorgestellt wurden, fragten wir nach, wie es mit den Wegen und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger gemacht wird. Damals erklärte Bürgermeister Ockel, dies sei noch nicht konkret geplant und werde rechtzeitig geschehen. Anfang 2017 fragten wir erneut beim Bürgermeister nach. Darauf erhielten wir keine Antwort.

Zuletzt haben wir im Parlament beantragt das Thema Nahmobilität, also die Mobilität zu Fuß und mit dem Rad, systematisch und strategisch anzugehen und dafür im Haushalt Mittel bereit zu stellen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt mit dem Hinweis, es werde bereits genug getan.

Die „neue Mitte“ ist seit wenigen Wochen eröffnet. Zeitgleich mit der Eröffnung wurde der letzte Zebrastreifen in Höhe der Friedensstraße entfernt. Viele Schulkinder der Karl-Treutel-Schule müssen auf ihrem Schulweg die Mörfelder Straße überqueren. Dafür gab es früher eine Fußgängerampel. Für die Grundschulkinder, gerade die Kleinsten, bedeutet die Überquerung der Straße Stress und Unsicherheit.

Viele Eltern beschwerten sich bei der Stadt über den fehlenden sicheren Fußgängerüberweg und erhielten daraufhin von der Verwaltung folgende Stellungnahme:

„Für die Schüler der Karl-Treutel-Schule (Schulweg) wird in der Mörfelder Straße zwischen Rathaus und Friedensstraße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) eingerichtet, der natürlich auch von anderen Fußgängern genutzt werden kann.
In Tempo 30 Zonen und Straßen werden gem. Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Fußgängerquerungshilfen (Zebrastreifen) eingerichtet. Die dort vorgenommene Verkehrszählung bestätigt diese Verfahrensweise. Der betreffende Bereich der Mörfelder Straße wurde extra auch zusätzlich aufgepflastert , sodass dem Autofahrer signalisiert wird, dass er sich hier besonderes rücksichtsvoll und aufmerksam zu verhalten hat. Dies ist Standard in der Verkehrsplanung.“

Die Antwort der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend:

1.

Der „provisorische Zebrastreifen“ in Höhe der Friedensstraße wurde erst nach einigen Wochen und heftigen Protesten von Eltern und Karl-Treutel-Schule angelegt. Es ist allerdings häufig zu beobachten, dass parkende Autos nicht den Schutzabstand einhalten. Die Sicherheit des Zebrastreifens könnte noch verbessert werden, z.B. eine Fahrbahnverengung und/oder zusätzliche Markierungen. Zudem ist der Standort zu weit von der neuen Stadtmitte entfernt. Fußgängerinnen rund um den Sandhügelplatz haben nichts davon.

2.

Die Aussage, dass es in Tempo 30-Zonen „grundsätzlich“ keine Zebrastreifen gibt, wurde mehrfach von Amtsträgern vorgebracht. Oft gefolgt von einem Appell an alle Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsvoll zu verhalten. Derartige Moralisierungen sind völlig fehl am Platz, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Professionelle Verkehrsplanung geht selbstverständlich von realen Voraussetzungen und Gegebenheiten aus und nicht von einem frommen Wunsch, einem idealisierten Zustand, in dem sich alle an die Regeln hielten.

Der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist mehr als ärgerlich. Denn in der STVO steht nichts über die Kriterien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die hierfür ausschlaggebenden „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sollten auch in der städtischen Verwaltung bekannt sein. Diese Richtlinien bieten hinlängliche Möglichkeiten bei Bedarf eben doch Fußgängerwege, auch in Tempo 30-Zonen, einzurichten.

3.

Es wird nichts darüber ausgesagt, auf welche Verkehrszählung sich die Verwaltung bezieht, oder wann diese stattgefunden haben soll. Die letzte bekannte Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahr 2015 und war ein Teil des Bebauungsplanverfahrens zum Sandhügelplatz (VKT GmbH, Fachgutachten Verkehr Bebauungsplan „Neue Mitte / Sandhügelplatz“ in Kelsterbach, 25.02.2015). Dieses Verkehrsgutachten bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzungen. Aussagen über die Nutzung durch Fußgänger sind hier nicht zu finden. Dennoch gibt es Prognosen zum Autoverkehr nach Eröffnung der neuen Stadtmitte. Diese Zahlen geben unseres Erachtens genug Anlass um Fußgängerüberwege nach der R-FGÜ einzurichten.

4.

Die Bezugnahme auf den „Standard in der Verkehrsplanung“ ist hier in Kelsterbach äußerst fragwürdig. Denn von Standards sind wir meilenweit entfernt.

a) Der „Knick“ in der Mörfelder Straße am Beginn des Platzes war extrem gefährlich. Er liegt mitten auf der Kuppe zur Rampe in die Unterführung und ist jetzt – nach der Verbesserung –von der Unterführung kommend besser zu erkennen. Vom Sandhügelplatz aus ist er nach wie vor erst im letzten Moment zu sehen. Der Radfahrstreifen in der Unterführung (der ohnehin seit jeher viel zu schmal ist und jeder Regel widerspricht) wurde in Höhe des „Knicks“ nach einigen Wochen nachgebessert. Das war so schlecht und regelwidrig ausgeführt, dass es jedem erfahrenen Verkehrsplaner von vorneherein hätte klar sein müssen, dass das so nicht geht.

b) Vor dem Ems-Hochhaus sind vier Parkplätze auf voller Breite eingerichtet und ausgewiesen. Weder links noch rechts gibt es einen Gehweg. Fußgänger müssen sich zwischen den Autos hindurchzwängen.

c) Auch gegenüber gibt es keinen richtigen Gehweg. Dort sind Fahrradständer angeordnet, direkt daran schließt sich der Parkplatz Sandhügelplatz an. In diesem Bereich ist zwar Tempo 10 angeordnet, aber wo soll man denn laufen: auf der Fahrbahn?

d) Der Gehweg in der Sandhügelstraße vor der neu eröffneten Tagespflege ist viel zu schmal, an der engsten Stelle keine 80cm breit. Dazu ist er teilweise uneben. Durch neu aufgestellte Schilder und Lüftungsschächte verringert sich die lichte Breite nochmals. Bereits seit zwei Jahrzehnten wird von einer Mindestbreite von 2,50 m ausgegangen, damit Bequemlichkeit und Annehmlichkeit für alle NutzerInnen (nebeneinander, mit Taschen, mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, kleine Kinder mit dem Rad – hier gemäß STVO) gewährleistet ist. Im innerstädtischen Bereich sind regelmäßig erhebliche Mehrbreiten einzuplanen. Auch diese Richtlinien müssten den Planern bekannt sein (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA (R 2); Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG (R 2)).

e) Der Gehweg an der Rückseite des Gebäudes in der Weingärtenstraße ist ebenfalls viel zu schmal. Nur etwa 1,20 m breit. Auch dieser Gehweg wird notorisch zugeparkt

f) Kurz nach der Eröffnung des Sandhügelplatzes waren sämtliche verfügbaren Flächen und das Blindenleitsystem ständig zugeparkt. Hektisch mussten weitere Pflanzkübel nachbestellt werden. Doch weiterhin werden Gehwege, auch von Zulieferern, zugestellt. Dieses Verhalten war und ist vorhersehbar, wird es doch durch niveaugleiche Flächen und fehlende Farbkontraste geradezu heraufbeschworen. Die nun nachträglich erfolgte Einführung eines Halteverbotes in der Sandhügelstraße zeigt, wie wenig vorausschauend gedacht wird. Schlimmer noch: seitdem ist zu beobachten, dass Kurzzeitparker vermehrt den Gehweg blockieren (um wegen des Parkverbotes die Straße maximal freizuhalten). Wir gehen davon aus, dass auch das absolute Halteverbot in Kürze wieder geändert werden muss, weil es der anliegenden Tagespflegeeinrichtung kaum zuzumuten ist, dass BesucherInnen nicht einmal zum Ein- und Aussteigen anhalten dürfen. Auch Kurzbesucher der Sparkasse scheren sich nicht darum.

g) Der gesamte Platzbereich ist in einem einheitlichen Grau gehalten. Die Parkmarkierungen sind kaum zu erkennen. Viele FußgängerInnen bewegen sich verunsichert zwischen den nicht klar abgegrenzten Gehwegen, dem Platz und dem Straßenraum. Selbst der Streit darum, ob das Blindenleitsystem farblich abgesetzt sein muss zeigt, dass den Planern ihr Design das Allerwichtigste war. Es war ihnen wichtiger als die Benutzerfreundlichkeit und wichtiger als die Verkehrssicherheit und damit tatsächlich ein Verstoß gegen die STVO.

h) Die Standards in der Verkehrsplanung gehen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern aus. Grundschulkinder bis 10 Jahren sind noch nicht in der Lage die Entfernung und Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Kinder durch ihre Größe die Straße nicht so überblicken können, wie Erwachsene. Ihr Blickwinkel ist kleiner. Auch ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, Rollstuhlfahrende oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs haben ein höheres Schutzbedürfnis als die „Fitten“. Für alle diejenigen muss es sichere Möglichkeiten geben die Straße zu überqueren.

i) An der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße hat sich bedauerlicherweise nichts getan. Hier müssen alle aus dem Neubaugebiet Länger Weg in Richtung Stadtmitte herüber. Auch die BewohnerInnen des Hauses Weingarten, Schülerinnen und Schüler, Fußgänger auf dem Weg zum Einkaufen. Die Straßenquerschnitte im Kreuzungsbereich sind überdimensioniert (siehe beiliegende Skizze). Bis zu 17 Meter Straßenfläche muss überquert werden. Das kann schon mal 20 Sekunden dauern, bis man es von einer auf die andere Seite geschafft hat. Ein herannahendes Auto legt in dieser Zeitspanne bei Tempo 30 über 160 Meter zurück.

In der Planung der Verkehrsinfrastruktur kommt zum Ausdruck welche Verkehrsmittel Vorrang genießen. Trotz Temporeduzierung und Rücksichtnahme hat der motorisierte Kraftverkehr in der „neuen Stadtmitte“ nach den Straßenverkehrsregeln ganz klar die Vorfahrt. Die zu Fuß Gehenden machen jedoch erst eine lebendige Stadtmitte aus. „Vorfahrt“ sollten also vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger genießen.

Zur Verbesserung der Situation in der „neuen Mitte“ schlagen wir dementsprechend folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung von sechs Fußgängerüberwegen gemäß beiliegendem Plan (sandhuegelplatz-fgue.jpg). An diesen Stellen werden die Fahrbahnen am häufigsten überquert. Bei Nr. 5 sollte – ggfs. mit einer Bürgerbeteiligung – erwogen werden eine Fußgängerampel einzurichten.
  • Rückbau von zwei Parkplätzen am Ems-Hochhaus, so dass beiderseits Raum für Gehwege ist. (Markierung x1 und x2)
  • Gegenüber an der alten Mörfelder Straße werden die Fahrradständer unter Wegfall von Parkplätzen von der Straße weiter abgesetzt, damit ein Gehweg entsteht (Markierung x3
  • Der nördliche Gehweg in der Sandhügelstraße wird verbreitert auf mindestens 2,50 m (Markierung x4)
  • Der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße wird umgestaltet und im Kreuzungsbereich die Straßenquerschnitte verringert, so dass nur noch wenige Meter Straße überquert werden müssen. Auch hier könnten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
  • Der Gehweg an der Rückseite des Investorengebäudes in der Weingärtenstraße wird auf 2,50 m verbreitert.

Über die „neue Mitte“ hinaus bereitet der Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ für zu Fuß Gehende keine Freude:

I.) Wir mussten leider erfahren, dass es für die Karl-Treutel-Schule keinen aktuellen Schulwegplan gibt. Die Erstellung von Schulwegplänen, die Einrichtung sicherer Schulwege und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist in Hessen rechtlich vorgeschrieben. Die Stadt als örtliche Verkehrsbehörde ist hier in besonderer Pflicht.

II.) Uns wurde berichtet von Unfällen mit Kindern und Beinahe-Unfällen – auch auf Schulwegen im Stadtgebiet. Desweiteren gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über unsichere oder zugeparkte Zebrastreifen – häufig verursacht von Eltern, die in der Rush-Hour ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen. Diese Zustände sind teils seit Jahren bekannt. Nicht bekannt ist hingegen, ob und wie Unfälle systematisch analysiert werden um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da an bekannten neuralgischen Punkten, wie z.B. an der Karl-Treutel-Schule oder in der Bergstraße/Mainstraße seit langer Zeit keinerlei Maßnahmen ergriffen worden sind, liegt die Vermutung nahe, dass es hier keine planmäßige Herangehensweise gibt. Dabei könnte in vielen Fällen mit einfachen und preiswerten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

III.) Im Kelsterbacher Stadtgebiet findet man hunderte Stellen, die FußgängerInnen das Leben schwer machen. Gefahrenstellen, unübersichtliche Einmündungen, nicht vorhandene oder unsichere Fußgängerüberwege, nicht abgesenkte Bordsteine, überbreite Straßenquerschnitte, extrem schmale oder fehlende Gehwege, großflächig zugelassenes Gehwegparken in vielen Bereichen…
Wir haben beispielhaft (und garantiert unvollständig) einige der zu bemängelnden Standorte auf einer Karte kenntlich gemacht:

Unser Fazit: beim Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ wird eher nach der Maßgabe Versuch & Irrtum vorgegangen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird dabei wenig bis nichts getan. Dabei ist zu Fuß gehen die preiswerteste, umweltschonendste, platzsparendste und sozialverträglichste Form der Mobilität. Zu Fuß Gehende beleben die Straßen, machen eine direkte Kommunikation möglich und sorgen für Urbanität.

Zur Situation in der Stadtmitte schlagen wir vor das Thema auf einer Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz öffentlich zu erörtern. Dabei könnten neben Stadtverordneten auch die Grundschulen, Kitas und die Altenpflegeeinrichtungen eingeladen werden. Außerdem sollten Bürgerinnen und Bürger gehört werden.

 

Neuer Kreisel Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Umgestaltung der Kreuzung Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Diese Stellungnahme verschickte die WIK am 04.11.2017 an die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz, Fahrradbeauftragte und Magistrat

Die „grundhafte Erneuerung Knotenpunkt Südliche Ringstraße / Mörfelder Straße als Kreisverkehrsplatz (KVP)“ wurde auf der 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umweltschutz am Montag, 19.06.2017 vorgestellt.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die überdimensionierten Straßenflächen teilweise rückgebaut werden und statt der Ampel-Kreuzung ein Kreisel eingerichtet werden soll. Das ist schon mal gut.

Was allerdings die Radwege angeht, wirkt die Planung wenig innovativ und eher rückwärtsgewandt. Um das Radfahren attraktiver zu machen, braucht es Wege, auf denen man sein Ziel schnell, sicher und komfortabel erreichen kann. Wichtig ist ein lückenloses Netz. Ein Radweg mit Hindernissen oder Unterbrechungen ist für viele Radler mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis praktisch unbrauchbar.

Wenn also ein Neubau wie dieser ansteht, wäre es angebracht nach den neuesten Erkenntnissen zu planen und Mobilitätskonzepte der Zukunft, in denen die Nahmobilität eine größere Rolle spielt, zu berücksichtigen.

Wir haben uns darum bemüht, detaillierte Pläne der Entwürfe zu erhalten. Wir haben nur grobe, schlecht aufgelöste Ausdrucke bekommen, auf denen man nur wenig erkennen kann. Daraus wird die Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr kaum ersichtlich.

  1. Es wird auf der Südlichen Ringstraße ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite geplant. Gemäß den Richtlinien (ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) ist das die einfachste (und schlechteste) Lösung. Besser wären Radfahrstreifen, die mindestens 1,85 m breit sind. Und die beste Lösung wäre ein baulich angelegter Radweg. Da die Straße ohnehin zurückgebaut werden soll, ist der breitere Radfahrstreifen vorzuziehen.
  1. Radwege, bzw. Schutzstreifen sind gemäß der ERA so anzulegen, dass bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ein Überholen von Radlern nicht mehr möglich ist. Entsprechend enden die Radwege rechtzeitig vor der Einfahrt in den Kreisel. In der uns vorgelegten Planung macht es den Eindruck, dass die Zufahrten und Abfahrten des Kreisels nicht den Empfehlungen der ERA 2010 entsprechen.
  1. Im Nordöstlichen Bereich der Südlichen Ringstraße fehlt der Radweg ganz. Warum?
  1. Das Ende des Radweges („Anschluss an bestehende Wegeführung“) ist unklar. Wie soll man von hier aus durch den Baugé-Kreisel nach links in das Neubaugebiet Länger Weg kommen? Und wie geht es danach weiter?
  1. Um den Radverkehr von und zum Flughafen und ins Gewerbegebiet (Stichwort: Fahrten zum Arbeitsplatz) attraktiver zu machen, bedarf es auch im südlichen Teil der Mörfelder Straße brauchbarer Radwege.

Der Kreisverkehr würde nach den Entwurfsplänen immer noch den Charakter eines außerörtlichen Knotenpunktes aufweisen. Die Fahrbahn hier mitzubenutzen, dürfte auch nach dem Umbau eher etwas für Furchtlose und gewohnheitsmäßige Radfahrer sein. Es motiviert andere Benutzergruppen aber wenig.

Uns liegen keine Verkehrszahlen vor, wie stark die Straßen vom Verkehr belastet sind. Diese sind evtl. noch einzuholen. Aufgrund des Charakters am Ortseingang ist es bedenkenswert den Kreisverkehr mit einem  umlaufenden Radweg auszustatten, was die Nutzung für größere Benutzergruppen attraktiver machen würde. Der Platz für eine solche Lösung ist auf jeden Fall vorhanden.

Grundsätzlich – und in die Zukunft geschaut – sollte jetzt auch darüber nachgedacht werden die vierspurige, mit den Mittelleitplanken versehene Südliche Ringstraße auf zwei Fahrspuren zurückzubauen. Die Straße stellt heute noch eine massive Barriere dar. Mit einem Rückbau ergäben sich auch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. mit Wegeverbindungen ins Feld.

Wir schlagen vor, zu der Kreiselplanung einen Workshop durchzuführen und die verschiedenen Möglichkeiten zu überprüfen. Daran sollten neben dem Planungsbüro und MitarbeiterInnen der Verwaltung auch Fachverbände, z.B. ADFC und Fuss e.V. eingeladen werden. Außerdem die ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten, sachkundige BürgerInnen und Stadtverordnete.

Erwiderung der Stadt Kelsterbach

Die Stadt Kelsterbach hat am 09.11. auf unsere Stellungnahme geantwortet. Die Stadt will von ihrer Planung nicht abrücken und geht auf die weiteren Vorschläge (z.B. Workshop) gar nicht ein. Wir befürchten, dass die vorgesehenen Radwege nur Stückwerk bleiben werden und wenig attraktiv sind. Die Weiterführung und Anbindung von Radwegen ist noch völlig offen, bzw. gar nicht vorgesehen.

Antrag zur Förderung der Nahmobilität

Antrag der Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach zur Stadtverordnetenversammlung am 21. August 2017

Nachtrag, August 2017: Der WIK-Antrag zu Nahmobilität wurde von der SPD/CDU-Mehrheit im Parlament abgelehnt. Zur Begründung wurde angegeben, es werde ja bereits genug getan. Es gebe ein Radverkehrskonzept und Fahrradbeauftragte.

Damit ist unseres Erachtens eine Chance vertan, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen und es nachhaltig und strategisch anzugehen. Die Situation ist nicht nur für RadfahrerInnen unbefriedigend, sondern auch für Leute, die zu Fuß unterwegs sind. Längst überfällig sind auch Berichte über die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, welches die Stadt zwei Jahre nach der Verabschiedung noch nicht einmal veröffentlicht hat.


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Förderung und Entwicklung der Nahmobilität, wie sie in den Leitlinien der „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“ (AGNH) festgelegt sind und deren Charta der Magistrat bereits unterzeichnet hat.

Um die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV aktiv zu fördern, ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinn wird der Magistrat beauftragt:

1. In den Haushalt 2018 und die folgenden das Produkt „Förderung der Nahmobilität“ ausdrücklich auszuweisen und mit Investitionsmitteln auszustatten.

2. In der Verwaltung personelle Ressourcen zu diesem Zweck bereit zu stellen. Dies soll nicht durch zusätzliches Personal, sondern z.B. durch Umorganisation, Einsparungen oder Effizienzverbesserungen erreicht werden.

3. In der Verwaltung entsprechende fachliche Kompetenzen aufzubauen und fortwährend zu erweitern.

4. Mit der Zeit eine Strategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur Verringerung des Autoverkehrs zu entwickeln und fortzuschreiben.

Über die Aktivitäten ist der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich Bericht in geeigneter Form zu erstatten. Dies kann z.B. im Rahmen von Haushaltsdebatten und -berichten erfolgen.

Anhang: Charta der AGNH

Begründung

Nachhaltigkeit, Lärmschutz, Gesundheitsförderung, Barrierefreiheit, Klimaschutz, urbane und lebenswerte Städte sind die Schlagworte mit denen Nahmobilität in Verbindung gebracht wird. Viele Wege, die die Menschen im Alltag zurücklegen, sind so kurz, dass sie ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Das Bekenntnis zur umweltfreundlichen Fortbewegung wird mittlerweile von vielen politischen Parteien und gesellschaftlichen Akteuren mitgetragen.

Die Entscheidung „welches Verkehrsmittel benutze ich?“ wird von uns tagtäglich getroffen. Allzu oft fällt die Wahl auf das Auto. Viele Faktoren, wie Zeit, Komfort und auch das Sicherheitsgefühl spielen eine Rolle. Ob wir auch zu Fuß oder mit dem Rad schnell, sicher und bequem unser Ziel erreichen, hängt entscheidend von einer guten und durchgängigen Infrastruktur ab.

Der Lärm, der Ausstoß klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen und Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität durch den Verkehr sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Das Bewusstsein, dass die bisherige Verkehrspolitik  an ihre Grenzen stößt, ist gewachsen.

Es wird zunehmend über Alternativen nachgedacht und integrierte Mobilitätsstrategien entwickelt. Doch der Weg ist angesichts der bestehenden Infrastrukturen weit, steinig und schwer. Umso wichtiger ist es, mit einem ersten Schritt anzufangen.

Insoweit verzichtet dieser Antrag darauf, konkrete Zahlen und Maßnahmen aufzulisten. Diese sollen von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten nach und nach entwickelt und mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der lokalen Politik diskutiert werden.

Lärmschutzwände an der Bahn

Noch bis zum 4. November liegen die Planungsunterlagen aus (online unter https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet…).

Auf beiden Seiten der Bahnlinie sollen demnach auf insgesamt 3,2 km Länge drei Meter hohe Aluminiumwände aufgestellt werden.

Wir haben als WIK nachgefragt, wie sich die Stadt dazu verhält und ob man den BürgerInnen empfiehlt selbst Einwendungen zu schreiben. Bürgermeister Ockel hat uns für Mitte dieser Woche die Antworten versprochen.

Wer weitere Infos braucht, oder auf dem Laufenden gehalten werden mag, kann uns gerne eine eMail an info@wik-kelsterbach.de schicken.

So könnte es bald in der Bahnstraße aussehen. (Fotomontage: Deutsche Bahn)
So könnte es bald in der Bahnstraße aussehen. (Fotomontage: Deutsche Bahn)
Simulation der Lärmschutzwände in Höhe Frankfurter Straße (Simulation: Bahn)
Simulation der Lärmschutzwände in Höhe Frankfurter Straße (Simulation: Bahn)

Da die Planunterlagen für „normale“ Menschen kaum verständlich sind und offenbar auch nicht gewollt ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger damit befassen, hier etwas anschaulicher vom März 2013:

Radverkehrskonzept der Stadt Kelsterbach

Das Radverkehrskonzept Kelsterbach 2014 wurde verabschiedet auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juni 2015. Das Konzept, erarbeitet von einem Fachbüro, wurde im September 2014 vorgelegt.

Die Verwaltung sah sich veranlasst, zu den im Konzept genannten Schwachstellenkatalog zunächst Stellung zu beziehen. Das dauerte 9 Monate bis das Radverkehrskonzept der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wurde.

Wir dokumentieren beides:

Dialog für den Schallschutz an der Bahn

Die Stadt soll das Heft selbst in die Hand nehmen. Wählerinitiative schlägt einen konstruktiven Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern vor.

Die Bahnlinie durchschneidet Kelsterbach. Infos zu den geplanten Lärmschutzwänden in der Präsentation der DB Projektbau
Die Bahnlinie durchschneidet Kelsterbach. Jetzt sind Lärmschutzwände geplant.

Der Bahnlärm ist in Kelsterbach ein Dauerthema. Nachdem in den Nachbarstädten bereits seit Jahren von der Deutschen Bahn Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung geplant und umgesetzt werden, ist auch Kelsterbach an der Reihe. Die Wählerinitiative Kelsterbach fordert, die Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Ausgestaltung der Schallschutzmaßnahmen einzubeziehen. „Wenn wir untätig bleiben, bekommen wir das Standardangebot der Bahn vor die Nase gesetzt“, so Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK. „Wir sollten prüfen, welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt und gegebenenfalls Geld aus der Lärmschutzrücklage der Stadt zuschießen.“

Die WIK bringt in die nächste Parlamentssitzung im September einen Antrag ein. Damit soll der Magistrat beauftragt werden einen aktiven Dialogprozess mit den politischen Gremien und der Bürgerschaft zum Lärmsanierungsprogramm des Bundes an Schienenwegen in Gang zu setzen. Ziel des Dialogs ist es, die Interessen der Stadt Kelsterbach zu vertreten und innerhalb der politischen Gremien und bei den betroffenen Anwohnern einen möglichst breiten Konsens zu erzielen. Es können technische und gestalterische Möglichkeiten des Lärmschutzes entlang der Bahn ausgelotet werden, um in der Sache zu einem optimalen Ergebnis zu kommen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, zeitnah einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Dialogprozess konkret durchgeführt werden kann. Denkbar ist beispielsweise, in den öffentlichen Sitzungen der entsprechenden Aussschüsse, Bürgerinnen und Bürger mit Rederecht zu beteiligen.

Zum Hintergrund: Die Bahn hatte im Februar 2014 die Pläne zur Lärmsanierung im Bürgerhaus vorgestellt. Siehe hierzu auch unseren Artikel vom 03. März 2014: Wenig Engagement bei der Stadt.

Nachtrag: Auf der Stadtverordnetenversammlung am 22.09. wurde unser Antrag mit den Stimmen der SPD/FW-Koalition abgelehnt. Die SPD hält den Dialog für „überflüssig“.

Rätselraten um den Taubengrund

Muss die Umgehungsstraße näher ans Wohngebiet damit Bürgermeister Ockel den Wünschen der Fraport nachkommt?

Es kursieren Gerüchte, dass Fraport und Lufthansa für das geplante Gewerbegebiet Taubengrund konkrete Pläne haben. Es ist die Rede von Prüfständen für Flugzeug‐Fahrwerke. Bestätigt sind solche Meldungen allerdings nicht. Bürgermeister Ockel lässt lediglich verlauten, es habe „selbstverständlich Gespräche“ mit dem Flughafenbetreiber gegeben.

WIK und CDU beim Ortstermin im Taubengrund.
Mitglieder von WIK und CDU beim Ortstermin im Taubengrund. Mit Daniel Wenzel (r.) und Bruno Zecha (2.v.r.)

Worum es bei diesen Gesprächen ging, wann diese stattfanden und wer daran teilnahm, wird aber nicht beantwortet. Genauso wenig weiß man, warum sich die regierende SPD für eine Plan‐Variante entschieden hat, nach der das Gewerbebiet unmittelbar an den Flughafen angrenzen und eine Umgehungsstraße gebaut wird, die näher an den Wohngebieten liegt. Jahrelang wurde die Planung intern abgestimmt, ohne dass die parlamentarischen Gremien oder die Öffentlichkeit davon erfuhren.

Die Zweifel der Wählerinitiative Kelsterbach sind nicht ausgeräumt. Weder ist klar, wie sich die Pläne auf die Entwicklung der Gewerbesteuer auswirken, noch warum eine zusätzliche Lärmbelastung der Bürger in Kauf genommen wird. „Natürlich werden die Lärm‐ Grenzwerte der neuen Straße eingehalten. Von der Gesamtbelastung will aber keiner mehr etwas wissen“, so Jürgen Wälther von der WIK. „Diese Straße zu verlegen ist unnötig.“

Derzeitige Planung der Stadt. Die Straße soll Richtung Wohngebiet und Naherholung verlegt werden. Der Grenzweg verschwindet und das Gebiet schließt direkt an die Nordwest-Landebahn an.

Jüngst wurde bekannt, dass Fraport auf dem Mönchhof‐Gelände die Ansiedlung weiterer Unternehmen geradezu blockiert. Firmen, die sich ansiedeln wollen beschwerten sich bereits, weil der Flughafenbetreiber den Verkauf von Grundstücken erschwert. Das verhindert die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen.

„Wir brauchen endlich wieder ein neues Selbstbewusstsein gegenüber Fraport“, sagt Bürgermeisterkandidat Daniel Wenzel. „Nur Offenheit und eine vollständige Transparenz können dafür sorgen, dass die Interessen der Kelsterbacher gewahrt werden.“

Es ist nun an Bürgermeister Ockel für Aufklärung und umfassende Information zu sorgen. Wenn es nichts zu verheimlichen gibt, dann sollte das kein Problem sein.

Alle Hintergrundinformationen und Dokumente zum Bebauungsplanverfahren Taubengrund sind auf der Website der Wählerinitiative Kelsterbach zu finden: www.wik-kelsterbach.de/taubengrund

Näher am Unternehmen Bahn als an den Bürgern?

Stadt weist Vorwürfe zurück, doch die Wählerinitiative ist durch die Fakten in ihrer Kritik bestätigt: Zu wenig Engagement gegen Bahnlärm im Rathaus

Die Wählerinitiative Kelsterbach hatte kritisiert, dass sich die Stadt in Sachen Lärmschutz entlang der Bahnstrecke zu sehr an die Vorgaben der Deutschen Bahn AG hält und zu wenig eigene Initiative zeigt. Die Stadt weist unsere Vorwürfe zurück. Sie behauptet in einer Mitteilung, dass es für Kelsterbach keine „angepasste“ Lösung geben werde und versucht den Eindruck zu erwecken, mit dem bisher Erreichten bereits genug getan zu haben.

Lärmsanierung an der Bahnstrecke Mainz-Frankfurt.

Und so sieht die Realität aus: Alle Städte entlang der Strecke sind schon viel weiter in der Lärmsanierung als Kelsterbach: In Ginsheim-Gustavsburg stehen die Lärmschutzwände seit 2012. Rüsselsheim und Raunheim sind mit den Planungen bereits ein bis zwei Jahre weiter. Die städtebauliche Anpassung und Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen sind hier fest verabredet. Auch transparente Wände und Gabionen seien möglich. Unsere Nachbarstädte stellen die Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung sicher, die politischen Gremien diskutieren aktiv mit.

Was in den Kommunen entlang der Bahnstrecke Mainz-Frankfurt möglich ist, soll für Kelsterbach nicht gelten? Unsere Verantwortlichen folgen einfach den Vorstellungen der Bahn, anstatt sich aktiv für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung mit einfließen zu lassen und im eigenen Interesse die Planungen der Bahn kritisch zu hinterfragen.

Der Bürgermeister muss jetzt Wege aufzeigen, wie Kelsterbach baldmöglichst zu einem  Lärmschutz kommt, der sich sehen lassen kann. Denn die Teilung unserer Stadt durch die Bahnlinie darf nicht noch mehr verstärkt werden – die Lärmschutzwände müssen also entsprechend gestaltet werden.

Weitere Hintergrundinformationen zum Lärmsanierungsprogramm und Presseberichte aus den Nachbargemeinden

Flughafenerweiterung per Bebauungsplan?

Neue Dokumente zum Taubengrund legen nahe, dass Bürgermeister Ockel die Planung des Gewerbegebietes Taubengrund der demokratischen Kontrolle entzogen hat.

Vor zwei Jahren, im Sommer 2011 billigte die Stadtverordnetenversammlung einen Vorentwurf zum Gewerbegebiet Taubengrund. Bereits wenige Monate danach – mindestens seit März 2012 – ging der gesamte Planungsprozess jedoch in eine andere Richtung, als vom Parlament beschlossen. Das belegen Gutachten und Fachuntersuchungen, die erst kürzlich bekannt wurden.

Die Verwaltungsspitze ließ einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten, der die Wünsche des Grundstückseigentümers Fraport voll erfüllt. Dieser sieht neben einer Verlegung der Hauptverkehrsachse näher an die Wohngebiete auch einen direkten Anschluss des Gewerbegebietes an die Landebahn Nordwest vor. In dem Fachgutachten Verkehr wird dieses Areal „Erweiterungsflächen des Flughafens Frankfurt/Main“ genannt (S. 12; S. 38). Das würde auf eine Flughafenerweiterung per Bebauungsplan hinauslaufen.

Dieser Entwurf bringt nur dem Flughafenbetreiber wesentliche Vorteile aber er schadet Kelsterbach. Anderthalb Jahre ist dieser Entwurf bearbeitet worden, ohne dass ein öffentliches, demokratisch gewähltes Gremium davon erfuhr. Hat Bürgermeister Ockel sich den Wünschen und dem Druck der Fraport gebeugt und im Alleingang diesen Planentwurf forciert.?

„Planungsbüros, Fachleute und Gutachter hatten 18 Monate Zeit, um an diesem Bebauungsplan zu feilen. Die ehrenamtlichen Abgeordneten nur wenige Tage, um sich in die Materie einzuarbeiten“, so Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK. „Die Gutachten haben den Unterlagen der Stadtverordneten nicht einmal beigelegen. Mit dieser Vorgehensweise sollte das Parlament förmlich überrumpelt werden.“ Ende August ist die Vorlage mit den Stimmen der SPD/FW-Koalition verabschiedet worden.

Die Wählerinitiative Kelsterbach hatte dazu aufgerufen eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Ende November konnte die WIK 57 Einwendungen engagierter Bürgerinnen und Bürger im Rathaus übergeben.

Übersicht und Download der Gutachten und Fachuntersuchungen zum Taubengrund

Anfrage zum Radverkehr in Kelsterbach

Im August 2012 wurde das Radverkehrskonzept des Kreises Groß-Gerau veröffentlicht. Hierzu fragt die Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach den Magistrat:

1. Teilt der Magistrat die Ziele des Kreises Groß-Gerau zur Förderung des Radverkehrs?
2. Im Radverkehrskonzept des Kreises Groß-Gerau von August 2012 sind diverse Mängel in Kelsterbach aufgeführt (s. Anlage Kel-01 bis Kel-12). Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Beseitigung der aufgezeigten Mängel in welchem Zeitrahmen? Aus welchem Grund sind Mängel mit hoher Priorität nicht erledigt?
3. Sind Gespräche zu den unter Kel-01 bis Kel-12 aufgeführten Mängeln mit zuständigen Behörden in Städten, Kreisen, bzw. Bund geführt worden und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche geführt?
4. Welche Zeitpläne wurden erarbeitet und wie wird die Priorisierung der im Radverkehrskonzept benannten Mängel von Seiten der Stadt Kelsterbach umgesetzt?
5. Die Punkte Kel-02 und Kel-03 betreffen den Radweg R3. Dieser Weg zeigt, wie in der Anlage ersichtlich Mängel auf. Insbesondere sind hier die Umlaufsperren zu benennen, welche auch an anderen Stellen im Stadtgebiet nicht normgerecht errichtet wurden (s. auch Kel-04). Warum sind hier nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen worden?
6. Inwieweit werden die Richtzahlen für Fahrradabstellplätze gemäß Radverkehrskonzept des Kreises Groß-Gerau bei der Stadtplanung, Neubauvorhaben, Bauplanung, etc. berücksichtigt?
7. Bürger klagen häufig über den verschmutzten Radweg R3. Wie beurteilt der Magistrat seinen Einsatz von Ressourcen für die Pflege und Instandhaltung von Radwegen und Radverkehrseinrichtungen? Gibt es Pflegepläne für das gesamte Radnetz?

Anlagen:

Nachtrag

Unsere Anfrage zum Radverkehrskonzept des Kreises Groß-Gerau wurde nie beantwortet. Allerdings verabschiedete die Stadt Kelsterbach 1 1/2 Jahre später, am 15. Juni 2015 ein eigenes Radverkehrskonzept für die Stadt Kelsterbach.