Archiv der Kategorie: Stadtpolitik

Haushalt 2019

Ein Überblick über die Finanzen Kelsterbachs. Wir dokumentieren die Rede von WIK-Fraktionsvorsitzendem Bruno Zecha, gehalten auf der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2018. Der Haushalt 2019 ist herunterladbar im Ratsinfosystem.

Der Magistrat hat für das Jahr 2019 wie auch in den beiden Vorjahren einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorgelegt. Die hohen Fehlbeträge der Jahre vor 2017 sind im Entwurf 2019 nicht mehr enthalten. Im Gegenteil: Das Jahr 2019 wird wie bereits 2018 mit einem Überschuss geplant.

Haushalt 2019 weiterlesen

Schöner wird’s nicht

Die Lärmschutzwände an der Bahn werden jetzt gebaut. Wie es jetzt und künftig aussehen wird hat seine Gründe. Ein Rückblick.

Der Bau der Lärmwände wird ermöglicht und finanziert durch ein Programm der Bundesregierung. Als das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ im Jahr 1999 aufgelegt wurde, setzte die Bahn durch, dass sie selbst die Maßnahmen plant und umsetzt. Statt der Kommunen, die für den Lärmschutz im eigenen Interesse sicherlich anders vorgegangen wären, behielt die Deutsche Bahn das Heft in der Hand. Schöner wird’s nicht weiterlesen

Jetzt gegen EBS-Anlage Protest einlegen!

Dreifach mehr Gestank und eine Überschreitung des Methan-Grenzwertes um das 20-Fache. Die Betreiber der Ersatz-Brennstoff-Anlage (EBS) im Industriepark Höchst muten uns schon jetzt zu viele Abgase und Gerüche zu. Doch es soll noch mehr werden.


Konkret hat die „Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH“ (T2C) beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag gestellt. Neben den Ersatz-Brennstoffen will die T2C künftig 210.000 Tonnen jährlich „gefährliche“ und „nicht gefährliche“ Klärschlämme sowie ausgediente Dämmstoffe wie Styropor mit verbrennen.

Beim Regierungspräsidium Darmstadt können noch bis zum 24. September schriftlich oder per Email Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Jetzt gegen EBS-Anlage Protest einlegen! weiterlesen

Stadtparlament stimmt Abriss der Schallmauer zu

Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat am Montag, den 19.03.2018 über einen Zusatz zum Vertrag von 1968 abgestimmt. Dieser erlaubt der Fraport AG die bestehende, 15 Meter hohe Lärmschutzwand abzureißen und durch einen niedrigen, 4 Meter hohen Neubau zu ersetzten.

Die WIK hat die Pläne im Vorfeld massiv kritisiert, doch die Fraktionen der SPD, CDU und EUK/FW/FDP stimmten dafür. Wir dokumentieren die Rede von WIK-Fraktionsmitglied Christian Hufgard:

Sehr geehrte Anwesende,

Wir stimmen heute über das Ende einer Errungenschaft ab. Einer Errungenschaft, die vor über 50 Jahren vom Namensgeber des Hauses, in dem wir heute tagen, dem Fraport-Vorgänger FAG abgerungen wurde. Fritz-Treutel hat sich damals in beispielhafter Weise für den Schutz der Kelsterbacher Bevölkerung eingesetzt. Dies soll heute ein Ende finden. Dem wird die Wählerinitiative Kelsterbach ihren Segen nicht geben.

Die Gespräche und Diskussionen rund um den Abriss der 15 Meter hohen Lärmschutzmauer haben teilweise absurde Züge angenommen. Jedes Mal wenn die WIK auf Punkte hingewiesen hat, die im Vertrag nicht stehen, wurde darauf hingewiesen, wie gut doch das Verhältnis zur Fraport sei, und dass man nicht alles in Verträge schreiben müsse.

Meine Damen und Herren, so naiv kann man doch gar nicht sein!

Die Geschichte der ungebremsten Expansion des Frankfurter Flughafens ist eine Geschichte der Lügen und der Wortbrüche.

Im Planfeststellungsbeschluss zur Startbahn West hiess es 1971 klipp und klar: „Die Befürchtungen, daß später eine weitere Start- oder Landebahn […] werden könnte, entbehren jeder Grundlage. Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt.“ 

Der Hessische Ministerpäsident der SPD, Holger Börner, versprach 1982, dass für diesen Flughafen kein Baum mehr fallen wird.

1984 legte er dann nach und versprach, dass es keinen Ausbau außerhalb des Zauns geben werde.

Roland Koch, Ministerpräsident der CDU, machte 1984 die Existenz des gesamten Flughafen am Nachtflugverbot fest. Als es dann gerichtlich nach dem Bau der Landebahn Nord-West angeordnet wurde, klagte die Regierung sogar dagegen – und verlor. Dem Flughafen geht es nach wie vor blendend.

Zurück zu dem, worüber wir hier heute abstimmen.

Aufgrund des 68er-Vertrags hat die FAG eine 15 Meter hohe Mauer gebaut. Und dann so lange verrotten lassen, bis sie unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbricht. Nun kommt die Fraport auf uns zu und bietet an, eine deutlich niedrigere Mauer zu bauen und behauptet, diese würde vollkommen ausreichen, um Kelsterbach vor dem Lärm zu schützen.

Wir von der WIK können der Fraport aber nicht glauben. Nicht mit dieser gemeinsamen Vergangenheit. Nicht mit einer Landebahn genau dort, wo vorher ein wunderschöner Wald als Naherholungsgebiet gedient hat. Ein Wald, der auch unsere Nachbarinnen und Nachbarn in Okriftel vor Lärm geschützt hat. Nicht mit einer Landebahn, die den Taubengrund so gut wie unbewohnbar macht. Nicht mit einer Startbahn, die die Menschen im Hasenpfad in den Tag und Nacht-Randstunden aus dem Schlaf reisst.

Jürgen Zeller erklärte im Bauausschuss, Kelsterbach würde niemals ein Luftkurort werden. Ich denke es ist allen klar, dass es das mit dieser Einstellung niemals werden wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie inständig: Treten Sie gemeinsam  mit uns in die Fußstapfen die Fritz Treutel vor über 50 Jahren gelegt hat. Kämpfen Sie gemeinsam mit uns für einen Lärmschutz, der diesen  Namen auch verdient. Unser Interesse hat ausschließlich Kelsterbach zu gelten, Diese Maßgabe sehen wir in dem vorliegenden Antrag nicht gegeben, weshalb wir ihm nicht zustimmen werden.

Zeitnah oder unverzüglich?

Das Fraport-Konzept zum Abriss der alten Schallmauer hat etliche Schwachstellen. Vieles ist nicht verbindlich geregelt. So gibt es zum Beispiel das begleitende Lärm-Monitoring nur als Absichtserklärung. Es gibt Einschränkungen wie die, dass „die damit verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erreichenden Schallschutz stehen“. Und es gibt schwammige Formulierungen zum zeitlichen Ablauf.

Darauf bezieht sich WIK-Fraktionsmitglied Tanja Mohr (Die LINKE) in ihrer Rede im Stadtparlament:

Liebe Frau Vorsitzende, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es wurde zwar schon alles gesagt, aber nicht von mir. Es geht hier um den Nachtrag zu unserem guten `68er Vertrag dem wir nicht zustimmen können.

So wurden hier beispielsweise Inhalte verwendet wie: „Der Neubau einer Ersatzanlage soll zeitnah nach der Demontage erfolgen“ usw., usw. Meinem Vorschlag, das Wort „zeitnah“ durch „unverzüglich“ zu ersetzen, wurde leider nicht nachgekommen.

Meine Damen und Herren, man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, das eben solche Inhalte negativ ausgelegt werden können. Was ich hier jedenfalls nicht sehe, ist, dass alles mögliche getan wird, um uns vor dem vom Flughafen verursachten Lärm zu schützen und es gibt in unseren Augen keine Zusicherung, dass wir nicht noch mehr Lärm abbekommen als vorher.

Da muss sich auch keiner persönlich angegriffen fühlen und das hat auch mit Polemik nichts zu tun, Herr Bürgermeister, alles was ich möchte, ist sicher stellen, dass es gut wird. Das ist meine Aufgabe, dafür bin ich gewählt worden.

Sollten Sie es dennoch schaffen, dass unter diesen Voraussetzungen tatsächlich alles gut wird, spendiere ich Ihnen ein Getränk, und zwar nicht zeitnah, sondern unverzüglich. Dankeschön.

Alle Details, Unterlagen und Dokumente, das Fraport-Konzept, den 1968er-Vertrag, sowie Lärmgutachten finden Sie in dem Artikel Fraport will die Schallmauer abreißen – und Kelsterbach ist dafür?

Fraport will die Schallmauer abreißen – und Kelsterbach ist dafür?

Am kommenden Montag stimmt die Stadtverordnetenversammlung darüber ab, ob der Vertrag von 1968 geändert wird. Dieser Vertrag zwischen der Stadt Kelsterbach und der Fraport AG ist die Grundlage für die 15 Meter hohe Schallmauer, die Kelsterbach vor Lärm schützen soll.

Die Schallmauer möchte der Flughafenbetreiber vor allem aus Kostengründen loswerden und verhandelt darüber seit drei Jahren mit der Stadt. Die Flughafengesellschaft sagt, dass die Schallschutzwand überflüssig sei und legt ein Ersatzkonzept mit unterschiedlichen Höhenvarianten aber hauptsächlich mit einer kleinen, 4 Meter hohen Lärmwand vor. Das Konzept hat etliche Einschränkungen und lässt einige Hintertürchen zum Nachteil der Stadt Kelsterbach offen. Eine Zusicherung, ob unsere Stadt hinterher nicht mehr Lärm abbekommt, gibt es nicht. Sinnvolle Erkenntnisse aus Gutachten finden keinen Platz im Vertragsanhang.

Fraport hat mit unserem Bürgermeister Manfred Ockel (SPD) offenbar einen verständnisvollen Verhandlungspartner gefunden. Denn trotz jahrelanger Diskussionen, Zusicherungen, einer Arbeitsgruppe mit allen Parlamentsfraktionen, einer Bürgerversammlung: an dem Ersatzkonzept von Fraport hat sich seit den ersten Entwürfen nichts geändert.

Die Wählerinitiative Kelsterbach hatte in der Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge gemacht um den Lärmschutz für Kelsterbach zu verbessern und klare Garantien gefordert, dass es hinterher nicht lauter wird. Davon ist nichts umgesetzt worden. „Wir haben den Eindruck, dass Bürgermeister Ockel dem Flughafenbetreiber viel zu sehr entgegenkommt und nicht im Interesse Kelsterbachs verhandelt“, so Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK.

„Sollte die Stadtverordnetenversammlung das Fraport-Konzept am Montag befürworten, werden wir ein Bürgerbegehren gegen diese Pläne in Erwägung ziehen“, sagte Bruno Zecha weiter.

Die Bürgerinnen und Bürger Kelsterbachs laden wir herzlich ein, die öffentliche Stadtverordnetenversammlung am Montag, 19.03.2018 um 19 Uhr im Fritz-Treutel-Haus zu besuchen, um sich selbst ein Bild von den Plänen und der Debatte zu machen.

Dokumente

Die Beschlussvorlage für die Abgeordneten und die Fraport-Pläne und Gutachten (PDF-Dateien)

WIK kritisiert Ausfall der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar

Ohne jede Erklärung wurde von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass die für den 5. Februar geplante Sitzung des Stadtparlaments entfällt. Erst auf Nachfrage wurde den Stadtverordneten mitgeteilt, dass dies von der Stadtverordnetenvorsteherin „in Benehmen“ mit Herrn Bürgermeister Ockel entschieden  worden sei. Christian Hufgard, Mitglied der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK), kritisiert das Streichen der Sitzung scharf:

„Ein Mangel an Themen kann es nicht sein, weshalb die Sitzung ausfällt. Es wurden drei Anträge fristgerecht eingereicht und diverse Anfragen warten auf ihre Beantwortung. Alleine von uns wurden ein Antrag und drei Anfragen gestellt. Vor allem der Legionellen-Befallen im Lehrschwimmbecken der Karl-Treutel-Schule bedarf dringender Erklärung. Hier geht es um die Gesundheit unserer Kinder!“

In drei Anfragen möchte die WIK Informationen zum Einsatz von Glyphosat in Kelsterbach insbesondere in der Nähe von Spielplätze, zu den Kosten der häufigen Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Unterführung in der Stadtmitte und zum Mitte Dezember festgestellten Legionellenbefall im Lehrschwimmbecken erhalten. Im Rahmen des gestellten Antrags soll geprüft werden, ob eine transparente Darstellung des städtischen Haushalts auf haushaltsdaten.de möglich ist.

„Das Stadtparlament ist für uns mehr als ein Ort, in dem von SPD und CDU die von der Verwaltung eingebrachten Anträge abgenickt werden. Es ist ein Ort der Debatte über die Zukunft unserer Stadt.“, so Hufgard weiter. „Wir würden auch sehr gerne über die chaotische Verkehrssituation in der Stadtmitte sprechen oder die aus unserer Sicht mangelhafte Planung des Kreisels an der Mörfelder Straße. Neben unserer Stellungnahme liegt auch eine vom Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club vor, über die dringend diskutiert werden sollte. Sonst ist es auch zu spät und es muss für viel Geld nachgebessert werden.“

Die Anträge und Anfragen der WIK

Kein Platz für Fußgänger

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Gestaltung der neuen Stadtmitte

Es ist bekannt, dass sich die Wählerinitiative Kelsterbach bereits in der Planungsphase für einen Platz ohne Parkplätze und auch für den Erhalt der großen alten Bäume einsetzte. Das hätte ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Wir hatten uns damals für einen urbanen Platz mir hoher Aufenthaltsqualität ausgesprochen, der eine richtige „Neue Mitte“ hätte werden können.

Die Mehrheitsverhältnisse in Kelsterbach entschieden anders und so wurde es umgesetzt. Als im Sommer letzten Jahres die Detailplanungen für den Sandhügelplatz vorgestellt wurden, fragten wir nach, wie es mit den Wegen und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger gemacht wird. Damals erklärte Bürgermeister Ockel, dies sei noch nicht konkret geplant und werde rechtzeitig geschehen. Anfang 2017 fragten wir erneut beim Bürgermeister nach. Darauf erhielten wir keine Antwort.

Zuletzt haben wir im Parlament beantragt das Thema Nahmobilität, also die Mobilität zu Fuß und mit dem Rad, systematisch und strategisch anzugehen und dafür im Haushalt Mittel bereit zu stellen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt mit dem Hinweis, es werde bereits genug getan.

Die „neue Mitte“ ist seit wenigen Wochen eröffnet. Zeitgleich mit der Eröffnung wurde der letzte Zebrastreifen in Höhe der Friedensstraße entfernt. Viele Schulkinder der Karl-Treutel-Schule müssen auf ihrem Schulweg die Mörfelder Straße überqueren. Dafür gab es früher eine Fußgängerampel. Für die Grundschulkinder, gerade die Kleinsten, bedeutet die Überquerung der Straße Stress und Unsicherheit.

Viele Eltern beschwerten sich bei der Stadt über den fehlenden sicheren Fußgängerüberweg und erhielten daraufhin von der Verwaltung folgende Stellungnahme:

„Für die Schüler der Karl-Treutel-Schule (Schulweg) wird in der Mörfelder Straße zwischen Rathaus und Friedensstraße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) eingerichtet, der natürlich auch von anderen Fußgängern genutzt werden kann.
In Tempo 30 Zonen und Straßen werden gem. Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Fußgängerquerungshilfen (Zebrastreifen) eingerichtet. Die dort vorgenommene Verkehrszählung bestätigt diese Verfahrensweise. Der betreffende Bereich der Mörfelder Straße wurde extra auch zusätzlich aufgepflastert , sodass dem Autofahrer signalisiert wird, dass er sich hier besonderes rücksichtsvoll und aufmerksam zu verhalten hat. Dies ist Standard in der Verkehrsplanung.“

Die Antwort der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend:

1.

Der „provisorische Zebrastreifen“ in Höhe der Friedensstraße wurde erst nach einigen Wochen und heftigen Protesten von Eltern und Karl-Treutel-Schule angelegt. Es ist allerdings häufig zu beobachten, dass parkende Autos nicht den Schutzabstand einhalten. Die Sicherheit des Zebrastreifens könnte noch verbessert werden, z.B. eine Fahrbahnverengung und/oder zusätzliche Markierungen. Zudem ist der Standort zu weit von der neuen Stadtmitte entfernt. Fußgängerinnen rund um den Sandhügelplatz haben nichts davon.

2.

Die Aussage, dass es in Tempo 30-Zonen „grundsätzlich“ keine Zebrastreifen gibt, wurde mehrfach von Amtsträgern vorgebracht. Oft gefolgt von einem Appell an alle Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsvoll zu verhalten. Derartige Moralisierungen sind völlig fehl am Platz, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Professionelle Verkehrsplanung geht selbstverständlich von realen Voraussetzungen und Gegebenheiten aus und nicht von einem frommen Wunsch, einem idealisierten Zustand, in dem sich alle an die Regeln hielten.

Der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist mehr als ärgerlich. Denn in der STVO steht nichts über die Kriterien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die hierfür ausschlaggebenden „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sollten auch in der städtischen Verwaltung bekannt sein. Diese Richtlinien bieten hinlängliche Möglichkeiten bei Bedarf eben doch Fußgängerwege, auch in Tempo 30-Zonen, einzurichten.

3.

Es wird nichts darüber ausgesagt, auf welche Verkehrszählung sich die Verwaltung bezieht, oder wann diese stattgefunden haben soll. Die letzte bekannte Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahr 2015 und war ein Teil des Bebauungsplanverfahrens zum Sandhügelplatz (VKT GmbH, Fachgutachten Verkehr Bebauungsplan „Neue Mitte / Sandhügelplatz“ in Kelsterbach, 25.02.2015). Dieses Verkehrsgutachten bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzungen. Aussagen über die Nutzung durch Fußgänger sind hier nicht zu finden. Dennoch gibt es Prognosen zum Autoverkehr nach Eröffnung der neuen Stadtmitte. Diese Zahlen geben unseres Erachtens genug Anlass um Fußgängerüberwege nach der R-FGÜ einzurichten.

4.

Die Bezugnahme auf den „Standard in der Verkehrsplanung“ ist hier in Kelsterbach äußerst fragwürdig. Denn von Standards sind wir meilenweit entfernt.

a) Der „Knick“ in der Mörfelder Straße am Beginn des Platzes war extrem gefährlich. Er liegt mitten auf der Kuppe zur Rampe in die Unterführung und ist jetzt – nach der Verbesserung –von der Unterführung kommend besser zu erkennen. Vom Sandhügelplatz aus ist er nach wie vor erst im letzten Moment zu sehen. Der Radfahrstreifen in der Unterführung (der ohnehin seit jeher viel zu schmal ist und jeder Regel widerspricht) wurde in Höhe des „Knicks“ nach einigen Wochen nachgebessert. Das war so schlecht und regelwidrig ausgeführt, dass es jedem erfahrenen Verkehrsplaner von vorneherein hätte klar sein müssen, dass das so nicht geht.

b) Vor dem Ems-Hochhaus sind vier Parkplätze auf voller Breite eingerichtet und ausgewiesen. Weder links noch rechts gibt es einen Gehweg. Fußgänger müssen sich zwischen den Autos hindurchzwängen.

c) Auch gegenüber gibt es keinen richtigen Gehweg. Dort sind Fahrradständer angeordnet, direkt daran schließt sich der Parkplatz Sandhügelplatz an. In diesem Bereich ist zwar Tempo 10 angeordnet, aber wo soll man denn laufen: auf der Fahrbahn?

d) Der Gehweg in der Sandhügelstraße vor der neu eröffneten Tagespflege ist viel zu schmal, an der engsten Stelle keine 80cm breit. Dazu ist er teilweise uneben. Durch neu aufgestellte Schilder und Lüftungsschächte verringert sich die lichte Breite nochmals. Bereits seit zwei Jahrzehnten wird von einer Mindestbreite von 2,50 m ausgegangen, damit Bequemlichkeit und Annehmlichkeit für alle NutzerInnen (nebeneinander, mit Taschen, mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, kleine Kinder mit dem Rad – hier gemäß STVO) gewährleistet ist. Im innerstädtischen Bereich sind regelmäßig erhebliche Mehrbreiten einzuplanen. Auch diese Richtlinien müssten den Planern bekannt sein (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA (R 2); Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG (R 2)).

e) Der Gehweg an der Rückseite des Gebäudes in der Weingärtenstraße ist ebenfalls viel zu schmal. Nur etwa 1,20 m breit. Auch dieser Gehweg wird notorisch zugeparkt

f) Kurz nach der Eröffnung des Sandhügelplatzes waren sämtliche verfügbaren Flächen und das Blindenleitsystem ständig zugeparkt. Hektisch mussten weitere Pflanzkübel nachbestellt werden. Doch weiterhin werden Gehwege, auch von Zulieferern, zugestellt. Dieses Verhalten war und ist vorhersehbar, wird es doch durch niveaugleiche Flächen und fehlende Farbkontraste geradezu heraufbeschworen. Die nun nachträglich erfolgte Einführung eines Halteverbotes in der Sandhügelstraße zeigt, wie wenig vorausschauend gedacht wird. Schlimmer noch: seitdem ist zu beobachten, dass Kurzzeitparker vermehrt den Gehweg blockieren (um wegen des Parkverbotes die Straße maximal freizuhalten). Wir gehen davon aus, dass auch das absolute Halteverbot in Kürze wieder geändert werden muss, weil es der anliegenden Tagespflegeeinrichtung kaum zuzumuten ist, dass BesucherInnen nicht einmal zum Ein- und Aussteigen anhalten dürfen. Auch Kurzbesucher der Sparkasse scheren sich nicht darum.

g) Der gesamte Platzbereich ist in einem einheitlichen Grau gehalten. Die Parkmarkierungen sind kaum zu erkennen. Viele FußgängerInnen bewegen sich verunsichert zwischen den nicht klar abgegrenzten Gehwegen, dem Platz und dem Straßenraum. Selbst der Streit darum, ob das Blindenleitsystem farblich abgesetzt sein muss zeigt, dass den Planern ihr Design das Allerwichtigste war. Es war ihnen wichtiger als die Benutzerfreundlichkeit und wichtiger als die Verkehrssicherheit und damit tatsächlich ein Verstoß gegen die STVO.

h) Die Standards in der Verkehrsplanung gehen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern aus. Grundschulkinder bis 10 Jahren sind noch nicht in der Lage die Entfernung und Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Kinder durch ihre Größe die Straße nicht so überblicken können, wie Erwachsene. Ihr Blickwinkel ist kleiner. Auch ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, Rollstuhlfahrende oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs haben ein höheres Schutzbedürfnis als die „Fitten“. Für alle diejenigen muss es sichere Möglichkeiten geben die Straße zu überqueren.

i) An der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße hat sich bedauerlicherweise nichts getan. Hier müssen alle aus dem Neubaugebiet Länger Weg in Richtung Stadtmitte herüber. Auch die BewohnerInnen des Hauses Weingarten, Schülerinnen und Schüler, Fußgänger auf dem Weg zum Einkaufen. Die Straßenquerschnitte im Kreuzungsbereich sind überdimensioniert (siehe beiliegende Skizze). Bis zu 17 Meter Straßenfläche muss überquert werden. Das kann schon mal 20 Sekunden dauern, bis man es von einer auf die andere Seite geschafft hat. Ein herannahendes Auto legt in dieser Zeitspanne bei Tempo 30 über 160 Meter zurück.

In der Planung der Verkehrsinfrastruktur kommt zum Ausdruck welche Verkehrsmittel Vorrang genießen. Trotz Temporeduzierung und Rücksichtnahme hat der motorisierte Kraftverkehr in der „neuen Stadtmitte“ nach den Straßenverkehrsregeln ganz klar die Vorfahrt. Die zu Fuß Gehenden machen jedoch erst eine lebendige Stadtmitte aus. „Vorfahrt“ sollten also vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger genießen.

Zur Verbesserung der Situation in der „neuen Mitte“ schlagen wir dementsprechend folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung von sechs Fußgängerüberwegen gemäß beiliegendem Plan (sandhuegelplatz-fgue.jpg). An diesen Stellen werden die Fahrbahnen am häufigsten überquert. Bei Nr. 5 sollte – ggfs. mit einer Bürgerbeteiligung – erwogen werden eine Fußgängerampel einzurichten.
  • Rückbau von zwei Parkplätzen am Ems-Hochhaus, so dass beiderseits Raum für Gehwege ist. (Markierung x1 und x2)
  • Gegenüber an der alten Mörfelder Straße werden die Fahrradständer unter Wegfall von Parkplätzen von der Straße weiter abgesetzt, damit ein Gehweg entsteht (Markierung x3
  • Der nördliche Gehweg in der Sandhügelstraße wird verbreitert auf mindestens 2,50 m (Markierung x4)
  • Der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße wird umgestaltet und im Kreuzungsbereich die Straßenquerschnitte verringert, so dass nur noch wenige Meter Straße überquert werden müssen. Auch hier könnten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
  • Der Gehweg an der Rückseite des Investorengebäudes in der Weingärtenstraße wird auf 2,50 m verbreitert.

Über die „neue Mitte“ hinaus bereitet der Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ für zu Fuß Gehende keine Freude:

I.) Wir mussten leider erfahren, dass es für die Karl-Treutel-Schule keinen aktuellen Schulwegplan gibt. Die Erstellung von Schulwegplänen, die Einrichtung sicherer Schulwege und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist in Hessen rechtlich vorgeschrieben. Die Stadt als örtliche Verkehrsbehörde ist hier in besonderer Pflicht.

II.) Uns wurde berichtet von Unfällen mit Kindern und Beinahe-Unfällen – auch auf Schulwegen im Stadtgebiet. Desweiteren gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über unsichere oder zugeparkte Zebrastreifen – häufig verursacht von Eltern, die in der Rush-Hour ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen. Diese Zustände sind teils seit Jahren bekannt. Nicht bekannt ist hingegen, ob und wie Unfälle systematisch analysiert werden um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da an bekannten neuralgischen Punkten, wie z.B. an der Karl-Treutel-Schule oder in der Bergstraße/Mainstraße seit langer Zeit keinerlei Maßnahmen ergriffen worden sind, liegt die Vermutung nahe, dass es hier keine planmäßige Herangehensweise gibt. Dabei könnte in vielen Fällen mit einfachen und preiswerten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

III.) Im Kelsterbacher Stadtgebiet findet man hunderte Stellen, die FußgängerInnen das Leben schwer machen. Gefahrenstellen, unübersichtliche Einmündungen, nicht vorhandene oder unsichere Fußgängerüberwege, nicht abgesenkte Bordsteine, überbreite Straßenquerschnitte, extrem schmale oder fehlende Gehwege, großflächig zugelassenes Gehwegparken in vielen Bereichen…
Wir haben beispielhaft (und garantiert unvollständig) einige der zu bemängelnden Standorte auf einer Karte kenntlich gemacht:

Unser Fazit: beim Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ wird eher nach der Maßgabe Versuch & Irrtum vorgegangen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird dabei wenig bis nichts getan. Dabei ist zu Fuß gehen die preiswerteste, umweltschonendste, platzsparendste und sozialverträglichste Form der Mobilität. Zu Fuß Gehende beleben die Straßen, machen eine direkte Kommunikation möglich und sorgen für Urbanität.

Zur Situation in der Stadtmitte schlagen wir vor das Thema auf einer Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz öffentlich zu erörtern. Dabei könnten neben Stadtverordneten auch die Grundschulen, Kitas und die Altenpflegeeinrichtungen eingeladen werden. Außerdem sollten Bürgerinnen und Bürger gehört werden.

 

Mainhöhe: WIK kritisiert Verkauf städtischer Grundstücke und Reduzierung von Sozialwohnungen

Heute wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Stadtparlament über eine „Grundstücksangelegenheit“ diskutiert. Worum es dabei geht, war bereits der Presse zu entnehmen: Den Verkauf von über 15.000 Quadratmetern städtischer Flächen an die Nassauische Heimstätte (NH).

Die WIK kritisiert den geplanten Verkauf der Flächen und fordert bei der derzeitigen Nutzung in Erbpacht zu verbleiben. Genau so wurde es auch bei den kürzlich fertiggestellten Häusern der NH in der Waldstraße gemacht, wie auch dem Geschäftsbericht der NH für das Jahr 2016 zu entnehmen ist.

Seite 45 unten rechts: „Das Grundstück für die fünf neuen Wohngebäude stellt die Stadt in Erbbaurecht zur Verfügung. Sie steuert außerdem 880.000 Euro bei und erhält dafür Belegungsrechte.“

Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK erklärt:

„Die Flächen um die es geht im Areal Mainhöhe werden seit den 1950er von der NH in Erbpacht genutzt. Es gibt seitens der Stadt keinen vernünftigen Grund, hieran etwas zu ändern.“ Selbst wenn man Planungssicherheit für die NH als Argument bringen wollte: Die bestehenden Verträge laufen über mehrere Jahrzehnte. Das ist mehr als genug, um jeden Cent wieder herein zu holen, der auf dem Gelände investiert werden soll.

Grundstücke für Großprojekte sind grundsätzlich nur noch in Erbbaurecht abzugeben. Das hat den Vorteil, dass sie langfristig in städtischer Hand bleiben und wir städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen sozialverträglichen Wohnungsbau haben. Grund und Boden ist in Kelsterbach knapp und somit ein wichtiges Potential der Zukunftsplanung. Die Zielsetzung eine „schwarze Null“ zu erreichen darf nicht durch den Verkauf von Tafelsilber erreicht werden sondern durch eine solide Haushaltsführung.

Wir begrüßen selbstverständlich die Investition in neue Wohnungen. Schlecht ist jedoch, dass es statt bisher 86 Sozialwohnungen künftig nur noch 80 geben soll. Bei dem derzeitigen Druck auf dem Wohnungsmarkt, sollte es einen höheren Anteil an sozial gefördertem Wohnraum geben.

Das ist der „familienfreundlichen Stadt Kelsterbach“ für junge Familien geschuldet.


Änderungsanträge der WIK zur Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017

Änderungsantrag der Wählerinitiative Kelsterbach zu TOP 8 der Stadtverordnetenversammlung :

„Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1.
Änderung Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB“

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bebauungsplan eine verbindliche Quote von 40% jedoch mindestens 86 sozial geförderte Wohneinheiten enthalten muss. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Änderungen am Vorentwurf vorzunehmen.

Begründung:

Zur Zeit befinden sich auf dem neu zu beplanenden Gelände 86 sozial geförderte Wohnungen. Die von der Nassauischen Heimstätte (NH) vorgestelltem Pläne sehen vor, dass in Zukunft nur noch 80 Wohnungen sozial gefördert sein sollen. Dies ist nicht im Interesse der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise mehrere Jahre auf die Zuteilung von Wohnungen warten müssen.

In Anbetracht der Tatsache, dass 246 neue Wohnungen entstehen sollen, ist es nicht vermittelbar, wieso ausgerechnet bei den sozial bedürftigen gespart werden soll. Die Quote von 40% würde bedeuten, dass statt der zur Zeit geplanten 80 sozial geförderten Wohnungen 98 neue Wohnungen gebaut würden. Im Vergleich zum aktuellen Bestand wären dies 12 zusätzliche Wohnungen.

Statt 166 frei vermarktbarer Wohnungen hätte die NH immer noch 148 Wohnungen mehr zur Verfügung als es derzeit der Fall ist. Durch den Passus „jedoch mindestens 86“ wird klar gestellt, dass auch bei einer Reduktion des Bauvorhabens die Anzahl an sozial geförderten Wohneinheiten nicht unter den aktuellen Stand fällt. Sollte die NH beschließen, mehr als 246 Wohneinheiten zu bauen, würde auch entsprechend mehr sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung stehen.
„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“, so wird Bürgermeister Manfred Ockel im Jahresbericht der NH von 2016 zitiert. Dies muss auch für sozial benachteiligte Menschen gelten.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


Änderungsantrag  der Wählerinitiative Kelsterbach  zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung :

 „ Verkauf der stadteigenen Erbbaugrundstücke „Rüsselsheimer Straße 163-203“ (Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Nr. 52/1, 52/2, 53/3, 53/4 u. 55/1, groß gesamt 17.632 m²) an die Erbbauberechtigte, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 12/13, 60311 Frankfurt am Main „

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt :

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:
Es wird ein weiterer Punkt zu den Auflagen und Bedingungen angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:
In den abzuschließenden Kaufvertrag ist weiterhin aufzunehmen, dass die Stadt Kelsterbach ein Vorkaufsrecht erhält, sollte die Nassauische Heimstätte oder ein Rechtsnachfolger beschließen, einzelne oder alle Grundstücke verkaufen zu wollen. Der Kaufpreis darf dabei maximal 10% zuzüglich Inflationsausgleich über dem Preis liegen, den die Nassauische Heimstätte gezahlt hat.

Begründung:

Durch seine Lage direkt am Main und in unmittelbarer Nähe des Fachmarktzentrums sind die Grundstücke in einer für Investoren sehr interessanten Lage. Durch das Vorkaufsrecht sichert sich die Stadt
Kelsterbach trotz der Auflösung der Erbpacht eine langfristige Verfügbarkeit über die Flächen, sollte die NH sich von den Grundstücken trennen wollen.

„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“ – dieses Zitat passt nicht nur in den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans. Es gibt aber keine Garantie, dass im Falle eines
Verkaufs der Grundstücke der neue Besitzer dieses Kriterium ebenfalls erfüllt. Zu hoffen, dass die NH die Flächen niemals verkaufen wird, wäre eine Naivität, die wir uns als Parlamentarier nicht erlauben dürfen.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


 

Neuer Kreisel Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Umgestaltung der Kreuzung Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Diese Stellungnahme verschickte die WIK am 04.11.2017 an die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz, Fahrradbeauftragte und Magistrat

Die „grundhafte Erneuerung Knotenpunkt Südliche Ringstraße / Mörfelder Straße als Kreisverkehrsplatz (KVP)“ wurde auf der 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umweltschutz am Montag, 19.06.2017 vorgestellt.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die überdimensionierten Straßenflächen teilweise rückgebaut werden und statt der Ampel-Kreuzung ein Kreisel eingerichtet werden soll. Das ist schon mal gut.

Was allerdings die Radwege angeht, wirkt die Planung wenig innovativ und eher rückwärtsgewandt. Um das Radfahren attraktiver zu machen, braucht es Wege, auf denen man sein Ziel schnell, sicher und komfortabel erreichen kann. Wichtig ist ein lückenloses Netz. Ein Radweg mit Hindernissen oder Unterbrechungen ist für viele Radler mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis praktisch unbrauchbar.

Wenn also ein Neubau wie dieser ansteht, wäre es angebracht nach den neuesten Erkenntnissen zu planen und Mobilitätskonzepte der Zukunft, in denen die Nahmobilität eine größere Rolle spielt, zu berücksichtigen.

Wir haben uns darum bemüht, detaillierte Pläne der Entwürfe zu erhalten. Wir haben nur grobe, schlecht aufgelöste Ausdrucke bekommen, auf denen man nur wenig erkennen kann. Daraus wird die Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr kaum ersichtlich.

  1. Es wird auf der Südlichen Ringstraße ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite geplant. Gemäß den Richtlinien (ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) ist das die einfachste (und schlechteste) Lösung. Besser wären Radfahrstreifen, die mindestens 1,85 m breit sind. Und die beste Lösung wäre ein baulich angelegter Radweg. Da die Straße ohnehin zurückgebaut werden soll, ist der breitere Radfahrstreifen vorzuziehen.
  1. Radwege, bzw. Schutzstreifen sind gemäß der ERA so anzulegen, dass bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ein Überholen von Radlern nicht mehr möglich ist. Entsprechend enden die Radwege rechtzeitig vor der Einfahrt in den Kreisel. In der uns vorgelegten Planung macht es den Eindruck, dass die Zufahrten und Abfahrten des Kreisels nicht den Empfehlungen der ERA 2010 entsprechen.
  1. Im Nordöstlichen Bereich der Südlichen Ringstraße fehlt der Radweg ganz. Warum?
  1. Das Ende des Radweges („Anschluss an bestehende Wegeführung“) ist unklar. Wie soll man von hier aus durch den Baugé-Kreisel nach links in das Neubaugebiet Länger Weg kommen? Und wie geht es danach weiter?
  1. Um den Radverkehr von und zum Flughafen und ins Gewerbegebiet (Stichwort: Fahrten zum Arbeitsplatz) attraktiver zu machen, bedarf es auch im südlichen Teil der Mörfelder Straße brauchbarer Radwege.

Der Kreisverkehr würde nach den Entwurfsplänen immer noch den Charakter eines außerörtlichen Knotenpunktes aufweisen. Die Fahrbahn hier mitzubenutzen, dürfte auch nach dem Umbau eher etwas für Furchtlose und gewohnheitsmäßige Radfahrer sein. Es motiviert andere Benutzergruppen aber wenig.

Uns liegen keine Verkehrszahlen vor, wie stark die Straßen vom Verkehr belastet sind. Diese sind evtl. noch einzuholen. Aufgrund des Charakters am Ortseingang ist es bedenkenswert den Kreisverkehr mit einem  umlaufenden Radweg auszustatten, was die Nutzung für größere Benutzergruppen attraktiver machen würde. Der Platz für eine solche Lösung ist auf jeden Fall vorhanden.

Grundsätzlich – und in die Zukunft geschaut – sollte jetzt auch darüber nachgedacht werden die vierspurige, mit den Mittelleitplanken versehene Südliche Ringstraße auf zwei Fahrspuren zurückzubauen. Die Straße stellt heute noch eine massive Barriere dar. Mit einem Rückbau ergäben sich auch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. mit Wegeverbindungen ins Feld.

Wir schlagen vor, zu der Kreiselplanung einen Workshop durchzuführen und die verschiedenen Möglichkeiten zu überprüfen. Daran sollten neben dem Planungsbüro und MitarbeiterInnen der Verwaltung auch Fachverbände, z.B. ADFC und Fuss e.V. eingeladen werden. Außerdem die ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten, sachkundige BürgerInnen und Stadtverordnete.

Erwiderung der Stadt Kelsterbach

Die Stadt Kelsterbach hat am 09.11. auf unsere Stellungnahme geantwortet. Die Stadt will von ihrer Planung nicht abrücken und geht auf die weiteren Vorschläge (z.B. Workshop) gar nicht ein. Wir befürchten, dass die vorgesehenen Radwege nur Stückwerk bleiben werden und wenig attraktiv sind. Die Weiterführung und Anbindung von Radwegen ist noch völlig offen, bzw. gar nicht vorgesehen.